Erstellt am 10.02.2009 um 11:41 Uhr von nicoline
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/magazin/blickpunkt/09-05.htm
Arbeitsrückkehr vor Ende der "Krankschreibung"?
Wenn ein Arbeitnehmer, der z.B. wegen Grippe bis zum 30.11. arbeitsunfähig erkrankt ist, am 20.11. hustend an seinem Arbeitsplatz erscheint und erklärt, er fühle sich fit und wolle wieder arbeiten, stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber ihn arbeiten lassen? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will. Ist nicht eindeutig erkennbar, ob der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann, ohne sich und andere zu gefährden, sollte der Arbeitgeber ihn auffordern, seinen Arzt aufzusuchen und sich die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bescheinigen zu lassen.
Erstellt am 10.02.2009 um 11:56 Uhr von kriegsrat
der arbeitnehmer gefährdet hier offenbar vorsätzlich seine genesung
kann man ihn vor seiner eigenen dummheit schützen?
was passiert, wenn sich die grippe verschleppt, und eine schwerwiegende folgeerkrankung auftritt (lungenentzündung, herzmuskelentzündung etc.)
hat dann der AN diese folgeerkrankung schuldhaft selbst herbeigeführt(§3Entgeltfortzahlungsgesetz) ?
ist der AG dann noch in der verpflichtung zur lohnfortzahlung bei erneuter AU ?
wie ist bei euch das betriebsklima bezüglich krankschreibungen?
wird bei euch vielleicht auch unterschwellig vom AG so ein verhalten erwartet oder psychisch druck aufgebaut
sich so zu verhalten?
fragen über fragen.......