Erstellt am 24.02.2020 um 08:43 Uhr von Kjarrigan
Gibt es auch eine Frage?
Und wenn es möglich wäre bitte mal verständlich den Sachverhalt schildern!
Erstellt am 24.02.2020 um 08:44 Uhr von wdliss
Die Kollegin kann offensicchtlich rechnen und hat Recht. Es kommt auf die Arbeitszeit an nicht auf die Anwesenheitszeit.
Erstellt am 24.02.2020 um 08:44 Uhr von Enigmathika
aha.
Das sollte sie dann der Personalabteilung mitteilen.
Erstellt am 24.02.2020 um 08:48 Uhr von Emylie
Ja, die Frage war, wer richtig liegt. Die Personalverwaltung, die sagt, 45 Minuten Pause, weil die Arbeitszeit mehr als 9 Std. beträgt, oder die Kollegin, die sagt, nach Abzug der Pause von nur 30 Minuten bleiben nur 9 Stunden Arbeitszeit. Sie arbeitet insgesamt 39 Stunden pro Woche.
Erstellt am 24.02.2020 um 09:18 Uhr von Kjarrigan
Wieviel Pause macht die Kollegin denn tatsächlich?
Es ist doch kein "Theoretischer" Abzug.
Wenn die Kollegin 9,5 anwesend ist würden - um dem ArbZG genüge zu tun - 30 min Pause reichen.
Wäre die Kollegin aber nur 1 Min länger da, müsste sie nach dem ArbZG 45 min Gewährt bekommen und auch machen.
Erstellt am 24.02.2020 um 09:31 Uhr von Emylie
Danke für die schnellen Antworten.
Erstellt am 24.02.2020 um 09:32 Uhr von wdliss
Wo steht im ArbZG, dass sie "nur 1 Min länger da" sein müsste?
Erstellt am 24.02.2020 um 09:35 Uhr von Kratzbürste
Vielleicht gibt es eine BV über die Pausen. Da könnte ja abweichend vom Gesetz längere Pausen vereinbart sein. Der BR ist also in der Mitbestimmung.
Erstellt am 24.02.2020 um 09:46 Uhr von stehipp
Ich würde auch mal schauen, ob es nicht eine BV in Eurem Unternehmen gibt in der festgelegt ist, dass mindestens 45 Min. Pause gemacht werden müssen.
Da ist es dann unerheblich, was die Kollegin möchte.
Erstellt am 24.02.2020 um 10:07 Uhr von nicoline
wdliss
*Wo steht im ArbZG, dass sie "nur 1 Min länger da" sein müsste?*
Im ArbZG steht, dass bei einer Arbeitszeit von MEHR ALS 9 STUNDEN eine Pause von 45 Min zu machen ist. Das wäre gegeben, wenn die Beschäftigte 1 Min. mehr als 9 Std. arbeitet. Oder hattest du ein anderes Verständnisproblem?
Erstellt am 24.02.2020 um 10:10 Uhr von wdliss
Ja, da steht Arbeitszeit im Gesetz. Immernoch nicht Anwesenheitszeit. Das wird hier gerne immer wieder durcheinandergeworfen.
Erstellt am 24.02.2020 um 10:33 Uhr von Pickel
zum Beispiel von dir wdliss...
Erstellt am 24.02.2020 um 12:08 Uhr von Pjöööng
Und täglich grüßt das Murmeltier!
Normalerweise verweist man in diesen Fällen gerne auf die Suchfunktion, die allerdings in diesem Forum vollig untauglich ist...
Wenn hier tatsächlich nur 30 Minuten Pause gemacht wurden, dann dürfen hier natürlich nur 30 Minuten abgezogen werden. Sollte die ANin tatsächlich mal eine Minute zu spät stempeln, dann dürfen auch maximal 31 Minuten abgezogen werden-
Erstellt am 24.02.2020 um 12:08 Uhr von Pjöööng
Diese Antwort wurde von "Pjöööng" gelöscht.
Erstellt am 24.02.2020 um 13:43 Uhr von Dummerhund
Dann mal an alle @User des untauglichen Forums, lasst uns auf die Suchfunktion verweisen erspart Diskussionen ;-)
Alternativ könnten alle untauglichen aber den Fragenden mal den Tipp geben ob es vielleicht an einem Zeiterfassungssystem liegen könnte, das evtl. im in der Firma existiert. Dieses könnte so eingestellt sein das bei der 9. Std. auf 45 min Pause geht. (dies natürlich nur wenn "Stundenzettel" sprichwörtlich gemeint ist und Abrechnung anhand der Aufzeichnungen des Zeiterfassungssystems erfolgt.