Erstellt am 10.02.2009 um 10:01 Uhr von Konrad
Hallo Nordmann
das ist davon abhängig um welche Schulung es sich handelt.
Ist es eine berufliche Qualifizierung nach den Förderrichtlinien der Arbeitsagentur
dann wird i.d.R. das KUG bezahlt. Manche TV sehen Aufzahlungen vor.
Ist es eine andere- vielleicht vorher- schon geplante interne Betriebsschulung so ist wenn nicht anderes vereinbart wird, der Lohn zu vergüten.