Arbeitgeber beruft sich auf betriebliche Übung und Weisungsrecht
Hallo liebe Mitstreiter! Ich bitte um einen Tipp der erfahrenen Betriebsräte. (Vorsicht ein ganzer Roman)
Zur betrieblichen Situation:
Elektro-Handwerksbetrieb der seit 16 Jahren besteht. Knapp 50 Mitarbeiter, GmbH als Gesellschaftsform mit 2 Geschäftsführern, nicht Tarif-gebunden. Seit Beginn mit Betriebsrat aber die meiste Zeit sehr passiv.
Wir sind nun seit 2 Jahren im Amt und unser AG ist förmlich geschockt, weil wir uns nicht auf "Zustimmungen zur Einstellung" neuer MA beschränken sondern wirklich aktiv sind. Auch kommt immer die Frage, was wir überhaupt wollen wenn sich doch gar kein MA bei der GF beschwert hat. Eigentlich würde er uns am liebsten ausschließlich als "Streitschlichter" zwischen den AN sehen, wenn es da mal Probleme gibt.
Nun zum Thema:
In den Arbeitsverträgen sind i.d.R. 40Std. / Woche vereinbart. Allerdings ohne Bezeichnung von Lage und Ort, wie es so schön heißt. 2011 wurde die Betriebsvereinbarung zum Thema "Gleitzeit" seitens der GF gekündigt. Seit dem gibt es auch keine neue.
Es hat sich in dieser Zeit eingebürgert, dass die MA in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen, ob sie z.B. 4x 10 Stunden oder 5x 8 Stunden oder sonst wie arbeiten. Es wird auch bei Bedarf mehr oder weniger gearbeitet ohne dass dies groß von "oben" angeordnet werden muss. Wenn man etwas zu erledigen hat, feiert man halt wieder ein paar Stunden ab oder bleibt ein paar Tage zu Hause. Wenn etwas fertig werden muss, sind die allermeisten MA sehr verantwortungsvoll und richten Ihre Arbeitszeit nach den Anforderungen aus. Die Zeiterfassung läuft über ein elektronisches System, bei dem sich der MA An- und Abmeldet. (Über Handy) Dies klappt sehr gut und (fast) alle sind glücklich damit. So weit so gut!
Nun gab es aber auch Zeiten, bei denen sich bei einigen Kollegen 300 Plusstunden und mehr angesammelt haben. Im Arbeitsvertrag steht ja, dass der AG entscheiden kann, ob die Stunden Ausbezahlt oder über Zeitausgleich vergütet werden. Da der AG natürlich nicht gerne Mehrarbeitszuschläge zahlen will, wurden die Plusstunden teils über Jahre mitgeschleppt. Aktuell sind die aber größtenteils abgebaut oder wurden doch irgendwann nach Jahren ausgezahlt. So viele Stunden sind auch ein gewisses Risiko z.B. bei Insolvenz des AG. Auch hunderte von Minusstunden sind schlecht, weil beim "reinarbeiten" derselben auch mal schnell Frust enstehen kann, der sich ja auch in der Leistung und sogar in der Gesundheit wiederspiegeln kann.
Als wir vor einigen Wochen bei unserem ersten Monatsgespräch, dass nun endlich auch jeden Monat stattfinden soll, unser Mitbestimmungsrecht zum Thema Überstunden einfordern wollten wurde uns nur gesagt, dass es bei uns keine Überstunden gäbe, weil diese ja auf das Zeitkonto kommen. Das sehe ich anders, weil es ja keine Vereinbarung zu einem Zeitkonto gibt. Es wurde einfach einseitig eingeführt ohne den damaligen BR auch nur zu fragen. (Der hätte zwar eh nur genickt und unterschrieben aber trotzdem) Da wir so nicht weiterkommen, haben wir uns überlegt die derzeitigen "Gepflogenheiten" weitestgehend in eine Betriebsvereinbarung zu übernehmen und in diese ein Limit der plus- und Minusstunden, Fristen zum Abfeiern, Fristen wann ausgezahlt werden muss wenn nicht abgefeiert werden kann usw. aufzunehmen.
Die GF meinen dazu nur: Das brauchen wir nicht. Allein den Vertag dann vom Anwalt prüfen zu lassen kostet 7-8.000€ erzählt er. Außerdem unterliegen die Arbeitszeiten, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart dem Weisungsrecht des AG. Obendrein ist es wie es ist und bleibt auch so. Außerdem argumentiert er noch mit der "betrieblichen Übung". Als Betriebliche Übung kenne ich eigentlich nur anhalte Sachverhalte, die AN helfen.
Es kann ja nicht sein, dass jegliches MBR des Betriebsrates sich so einfach aushebeln lässt. Bevor wir uns nun notfalls "kostenintensiv" beraten lassen müssen (ja die Hemmschwelle haben wir noch) wollte ich hier um Euere Meinungen bitten.
Schönes Wochenende und Vielen Dank im Voraus!
Unwissender_Betriebsratsvorsitzdender
Community-Antworten (6)
21.02.2020 um 14:26 Uhr
Eine Berufung auf betrieblicher Übung ist auf kollektivrechtlicher Ebene nicht möglich, um die Mitbestimmung auszuhebeln. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der BR immer ein Initiativrecht und kann den Abschluss einer BV fordern.
Allerdings solltet Ihr - insbesondere weil ihr neu seid - zuvor einen Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG) hinzuziehen. Das dabei Kosten entstehen, die der AG zu tragen hat, ist dabei normal.
21.02.2020 um 14:38 Uhr
§ 87 Mitbestimmungsrechte: (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: (...) 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Ausnahmen für die Fälle, in denen der AG meint Weisungsrecht zu haben sind im Gesetz nicht vorgesehen.
21.02.2020 um 14:44 Uhr
Der Gedanke den ihr da habt, nämlich eine BV aufzusetzen die die momentan "geltenden" Regelungen abbildet mit ein paar Korrekturen um Auswüchse abzumildern, den finde ich gut. Offenbar sind die meisten MA ja zufrieden wie es momentan läuft. Um euren AG an den Verhandlungstisch zu bringen könnt ihr ihm ja erzählen, dass ihr euch gerne extern beraten lassen wollt, was er zu bezahlen hätte. Dass ihr aber auch sehr gerne bereit seid ohne Vorbedingungen mit ihm zu verhandeln. Wenn dann in den Verhandlungen nix rauskommt, könnt ihr immer noch mit der Einigungsstelle winken.
21.02.2020 um 15:20 Uhr
21.02.2020 um 18:01 Uhr
Ich würde nicht nur aufschreiben, was schon gilt. Ihr solltet die Gelegenheit nutzen, um das Ganze Zeitsystem auf den Prüfstand zu stellen. Also auch von mir: Lasst euch beraten.
22.02.2020 um 16:29 Uhr
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! Letztendlich wird es darauf rauslaufen, dass wir tatsächlich professionelle Hilfe brauchen. Vermutlich werden dann zukünftig auch unsere Gespräche mit dem AG erfolgreicher. Nur wenn es Geld kostet, wird der sich bewegen und auch seine "Die GF ist allmächtig aber gnädig" Masche ändern.
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