Streit um BV zur Kurzarbeit - Arbeitgeber droht bei Erwähnung der Einigungsstelle durch den BR mit einer Entlassungsliste?
BR und AG ringen derzeit um eine BV zur Einführung von Kurzarbeit noch im Februar. Eine BV aus zurückliegender Zeit sollte nach Willen des BR mit Verbesserungen( längere Nachwirkung gegen Kündigungen, Aufzahlung aus Einsparung bei SV-Beiträgen) zustande kommen. Der AG hat diesen Vorschlag nach mehrmaligen Verhandlungen und entgegenkommen des BR in allen strittigen Punkten völlig verrissen, was heißt: keine Nachwirkung gegen Kündigungen mehr. keine Aufzahlung auf KuG. Bei Erwähnung der Einigungsstelle durch den BR, droht er mit einer Entlassungsliste von 10 Mitarbeitern. Nur zur Info, wir sind nicht tarifgebunden.
Community-Antworten (11)
07.02.2009 um 11:45 Uhr
"Einführung von Kurzarbeit noch im Februar"
Wird wohl nicht mehr gehen ... Bei Kurzarbeit ist der Betriebsrat mit im Boot und auch das Arbeitsamt möchte die zusammenarbeit mit dem Betriebsrat . Ohne "euch" läuft nichts,es sei den der AG medelt Insolvenz an .
07.02.2009 um 12:15 Uhr
Natürlich wissen wir, dass ohne uns nichts geht. Aber, kann der AG, gesetzt den Fall, er entlässt Mitarbeiter, anschließend noch Kurzarbeit beantragen, vorausgesetzt er hätte unsere Zustimmung, aus welchem Grund auch immer.
07.02.2009 um 14:40 Uhr
Ja, kann er. Umgekehrt ebenso - d.h. wenn die BV Entlassungen nicht ausdrücklich ausschließt, kann der AG trotz Kurzarbeit jederzeit Kündigungen aussprechen. Nach unserer aktuellen Erfahrung unterschreibt derzeit kaum ein AG den Verzicht auf Kündigungen. Zur Einigungsstelle - hierüber braucht man eigentlich gar nicht sprechen, auch in der BV muss nichts zum Thema Einigungsstelle stehen. Alle Streitigkeiten aus §87 BetrVG (Kurzarbeit = §87, Abs.1, Satz3) sind einigungsstellenfähig, egal was in der BV steht.
07.02.2009 um 15:26 Uhr
Gibt es bei euch keine BV über Plus- und Minusstunden? Also ,ich denke es ist doch besser für alle AN erstmal in Minusstunden zu gehen, als gleich in Kurzarbeit. Wir haben so eine BV und sind in den vergangenen Jahren und auch jetzt recht gut damit gefahren.Auch seitens unseres AG.
07.02.2009 um 15:35 Uhr
@ulla Auch wir haben eine solche BV über 200 plus und 50minus Std. hat sich bewährt.Dürfte aber bei Jagger zu spät kommen.
07.02.2009 um 15:38 Uhr
Kann Ulla nur zustimmen, vor Kurzarbeit erstmal Minusstunden ausschöpfen oder Flexkonten einrichten, falls keine existieren (hierfür BV erforderlich). Das Arb.amt verlangt glaube ich sogar Flexkonten ehe Kurzarbeit genehmigt wird, denn der eine oder andere Betrieb könnte u.U. durch das Ausschöpfen von Minusstunden ohne staatl. Leistungen auskommen. Ebenso verlangt das Arb.amt den Abbau von Plusstunden bevor es Kurzarbeit genehmigt. Alle BV's aus §87 BetrVG sind übrigens "erzwingbar", der BR ist also in einer sehr starken Position!
07.02.2009 um 15:48 Uhr
@aufitauchi
mit dem 2. Konjungturpaket http://www.einsatz-fuer-arbeit.de/ ist das ganze Thema "Arbeitszeitguthaben vor Kurzarbeit" entfallen. Man musste auch noch nie Minusstunden machen.
@Jagger bitte mit der AfA Kontakt aufnehmen und wegen der veränderten anforderung zur Kurzarbeit informieren. Oder Service - Infotelefon Das Ministerium berät Sie gerne telefonisch von montags bis freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr: 01805 / 67 67 12*
07.02.2009 um 16:05 Uhr
Natürlich , wir haben auch dieses Schreiben bekommen. Aber ich muß sagen , ich finde es nicht gut. Jetzt wird alles verrückt gemacht, wegen der Finanzkrise, aber eine BV lässt sich relativ schnell aufstellen, so haben die AN erstmal eine Sicherheit und das gleiche Geld. Das gleiche ist doch mit der Umweltprämie, wer verdient denn jetzt am meisten? Die Autohersteller, die Autohändler und sicherlich die Banken. Und nicht zu vergessen die Schrotthändler , die hier und da auch noch ein gutes Geschäft machen.Wem ist damit geholfen, dem kleinen einfachen Arbeiter mit Sicherheit nicht. Also ich denke , der Kurzarbeit zuzustimmen ist der letzte Ausweg.
07.02.2009 um 16:24 Uhr
@Ulla Umweltprämie, ... wer verdient denn jetzt am meisten?
....nicht zu vergessen die Schrotthändler , die hier und da auch noch ein gutes Geschäft machen... dem ist nicht so, der Preis für "Schrott / Altmetall ist zur Zeit im Keller. Einfach mal die Presse hierzu verfolgen.
..verdienen tun hie rauf alle Fälle die Käufer der Autos, immehin 2500,- €
...Die Autohersteller, die Autohändler ..nur bedingt... aber es sichert dort Arbeitsplätze und das ist ja auch das Ziel.
die AN erstmal eine Sicherheit und das gleiche Geld.,,,,, dem ist ja nicht so, das Kurzarbeitergeld ist ja deutlich weniger.
07.02.2009 um 16:57 Uhr
Danke für die Antworten. Kündigungen während der Kurzarbeit sind in der BV ja aus- geschlossen, uns geht es weiterhin um die Nachwirkung der BV, dass Kündigungen auch nach der Kurzarbeit für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden. Die Mehrarbeitskonten werden gerade heruntergefahren. Der BR würde der BV ja zustimmen, würde die Nachwirkung drinnen stehen und kommen wir jetzt mit der Einigungsstelle, droht er mit Kündigungen.
07.02.2009 um 17:09 Uhr
Hallo Erwin, ich meinte bei einer BV ,wenn alle in die Minusstunden gehen, haben alle das bestehende Gehalt. Bei Kurzarbeit nicht, das weiß ich.
Und noch etwas, auch wenn ich die 2500,- vom Staat bekomme würde -ich kann mir nicht leisten einen Kredit für ein neues Auto aufzunehmen, gerade jetzt nicht.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif