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Kurzarbeit - Wie verhält es sich bei AN die kein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben?

H
hilfesuchende
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns (einer Spedition) wurde heute Kurzarbeit angemeldet. Wie verhält es sich bei AN die kein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben (eingetragen beim Ehegatten) erhalten diese nun 60 oder 67% Kurzarbeitergeld? Bitte helft uns wir sind ein ziemlicher neuer BR und benötigen daher eure Hilfe. Vielen Dank.

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Community-Antworten (2)

U
Uschi66

06.02.2009 um 19:01 Uhr

Wendet euch doch mit Fragen zur Kurzarbeit an die Fachleute und zuständige Ämter, also AfA bzw. BA Nürnberg.

schaut auch einmal hier: www.einsatz-fuer-arbeit.de

D
Dummbax

08.02.2009 um 11:17 Uhr

Da hilft auch die Kindergeld Nr. weiter. Wird von der AfA auch anerkannt.

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