Kurzarbeit - Wie verhält es sich bei AN die kein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben?
Hallo, bei uns (einer Spedition) wurde heute Kurzarbeit angemeldet. Wie verhält es sich bei AN die kein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben (eingetragen beim Ehegatten) erhalten diese nun 60 oder 67% Kurzarbeitergeld? Bitte helft uns wir sind ein ziemlicher neuer BR und benötigen daher eure Hilfe. Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
06.02.2009 um 19:01 Uhr
Wendet euch doch mit Fragen zur Kurzarbeit an die Fachleute und zuständige Ämter, also AfA bzw. BA Nürnberg.
schaut auch einmal hier: www.einsatz-fuer-arbeit.de
08.02.2009 um 11:17 Uhr
Da hilft auch die Kindergeld Nr. weiter. Wird von der AfA auch anerkannt.
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