Im nachhinein Überstunden genehmigen
Letzte Woche wurden Zusatzschichten in der Produktion geleistet. Für die Produktionsmitarbeiter haben wir auch rechtzeitig den Antrag auf Mehrarbeit erhalten und zugestimmt. Heute, eine halbe Woche später, ging noch ein Antrag auf Mehrarbeit für das vergangene Wochenende ein für die Mitarbeiter der Produktionsversorgung (Logistikmitarbeiter). Diese wurden anscheinend letzte Woche auf dem Antrag vergessen, haben aber die Mehrarbeit geleistet. Dies ist schon einmal vorgekommen. Sollten wir dem Antrag im Nachhinein zustimmen? Wenn wir nicht zustimmen, was wäre die Konsequenz? Der Mitarbeiter erhält doch sicherlich trotzdem die Überstunden bzw die Vergütung dafür.
Community-Antworten (2)
20.02.2020 um 12:56 Uhr
Beim AG erkundigen ... "anscheinend vergessen" ist nicht "Sie wurden vergessen". Wenn der AG sich für den Fehler entschuldigt, sehe ich keinen Grund, das nicht nachträglich zu genehmigen. Er sollte aber von sich aus auch deutlich machen "das es nicht wieder vorkommen wird". Oder der Aussage zumindest zustimmen, wenn Sie von Euch kommt.
20.02.2020 um 15:05 Uhr
Sorry, verstehe die Frage nicht! Die Überstunden wurden doch gemacht.Wieso zerbricht man sich dann noch den Kopf über "genehmigen oder nicht genehmigen"? Das kann man doch nur noch zur Kenntnis nehmen.
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