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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer muss alles in Dienstpläne aufgeführt werden?

V
Versyshexe
Feb 2020 bearbeitet

Wir sind eine Senioreneinrichtung. Der BR hat angemerkt das ein Kollege seine Überstunden über den März mitnimmt und diese zu spät abfeiert. EL sagte das dies so nicht ginge und frug dann erst um wen es sich handelt. Sie sagte als der Name genannt wurde sie würde dies besprechen. Der MA feierte die ÜberStunden dann doch so ab und war vom Dienstplan verschwunden. Wird seitdem nicht mehr aufgeführt. Führt angeblich einen Std. Zettel den wir ja nicht sehen. Wir haben einen Digitalen Dienstplan aber kein elektronisches Erfassungssystem. Auch die Urlaube der besonderen MA bekommen wir nicht zu sehen. Wir geben das an den GbR hätten jedoch gerne vorab mal eine Sichtweise was man hier beachten muss und tun könnte. LeitenderAngestellter kann eigentlich nicht sein denn er darf uns wählen und macht keine Einstellungen. Oder wie sieht es aus mit der Vertrauensarbeitszeit? Es kommt uns eher nach Sonderstellung aus und arbeiten nach Biorhythmus. Was sagt das Gesetz dazu. Bitten um eure Beiträge und Erfahrungen dazu.

17802

Community-Antworten (2)

C
celestro

18.02.2020 um 18:53 Uhr

"Auch die Urlaube der besonderen MA bekommen wir nicht zu sehen."

Was für besondere MA? Und seht Ihr die Urlaube von allen anderen? Wofür?

X
XYZ68

19.02.2020 um 08:37 Uhr

Wie wäre es mit Schulung?

Ihr seid in der Mitbestimmung, was Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Verteilung auf die Wochentage für alle Arbeitnehmer, die euch wählen dürfen, betrifft .

Gibt es Gleitzeit und / oder Vertrauensarbeitszeit nicht nur für einzelne (weniger als eine Handvoll) so solltet ihr dafür eine BV haben oder eben erarbeiten um dort Regelungen festzulegen. Und nein, dies ist eine Sache des örtlichen Betriebsrates, denn er kann es deutlich besser regeln als ein Gesamtbetriebsrat.

Auch bei uns können wir die Urlaube der Mitarbeiter in GLZ oder Vertrauensarbeitszeit nicht pauschal sehen. Bei Streitigkeiten sind wir in der Mitsprache, aber ansonsten klappt das mit den Urlaub ganz gut.

Der BR hat Zugriff auf den Schichtplaner und dort sehen wir auch die Abwesenheiten, aber nur für die Mitarbeiter im Schichtsystem.

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