Hallo ihr Wissenden,
wir sind ein nicht tarif gebundenes Krankenhaus. Wir haben für unsere Mitarbeiter/innen verschiedene Arbeitsverträge. Manche lehnen sich bezüglich der Vergütung an den BAT übergeleitet in TVöD an.
Es gibt eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Ruf- und Bereitschaftsdienste, in welcher auch angelehnt an die Tarife die Vergütung beschrieben ist.
Fakt ist, manche Berufsgruppen werden danach bezahlt und andere Berufsgruppen erhalten nur eine Pauschalvergütung von geleisteten Rufdiensten. Die einzelnen Arbeitseinsatzzeiten werden im Rufdienst überhaupt nicht vergütet, werder in Geld noch in Zeit.
Ist dies nun Individualrecht oder kann dies vom Betriebsrat auch Arbeitsgerichtlich wenn nötig eingefordert werden?

Bin echt gespannt auf eure Antworten.

Viele Grüße
Maclogic