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Vergütung des Rufdienstes beim Hauswirtschaftlichem Dienst im Krankenhaus?

M
Maclogic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, wir sind ein nicht tarif gebundenes Krankenhaus. Wir haben für unsere Mitarbeiter/innen verschiedene Arbeitsverträge. Manche lehnen sich bezüglich der Vergütung an den BAT übergeleitet in TVöD an. Es gibt eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Ruf- und Bereitschaftsdienste, in welcher auch angelehnt an die Tarife die Vergütung beschrieben ist. Fakt ist, manche Berufsgruppen werden danach bezahlt und andere Berufsgruppen erhalten nur eine Pauschalvergütung von geleisteten Rufdiensten. Die einzelnen Arbeitseinsatzzeiten werden im Rufdienst überhaupt nicht vergütet, werder in Geld noch in Zeit. Ist dies nun Individualrecht oder kann dies vom Betriebsrat auch Arbeitsgerichtlich wenn nötig eingefordert werden?

Bin echt gespannt auf eure Antworten.

Viele Grüße Maclogic

5.75902

Community-Antworten (2)

W
wölfchen

03.02.2009 um 09:43 Uhr

. . . einerseits: wenn es eine BV zu dieser Thematik gibt, dann hat der BR nach § 80 BetrVG die Aufgabe, darüber zu wachen, dass diese auch eingehalten wird. Der BR ist jedoch in diesem Fall ein zahnloser Tiger, denn dummerweise hat der BR keine Möglichkeit dieses auch im Arbeitsgerichtsverfahren durchzusetzen. Theoretisch darf man nur die AN unterrichten, dass es eine solche BV gibt und diese müssen sich das dann individualrechtlich einklagen. Andererseits gibt es den § 87 (1)10. BetrVG, durch den die AN vor willkürlicher Lohngestaltung geschützt werden sollen. Und da anscheinend ein kollektiver Tatbestand vorliegt, kann bei Nichteinigung hierüber eine Einigungsstelle angerufen werden. Und die kann man so hübsch teuer gestalten, dass dem AG künftig die Lust vergeht, solche Spielchen nochmals zu betreiben . . . .

I
Immie

03.02.2009 um 09:58 Uhr

@Maclogic Vielleicht sollte der BR erst einmal die "gültigkeit" dieser BV von einem Anwalt prüfen lassen. Wenn man § 77 Abs 3 BetrVG bedenkt... Wäre doch schade wenn ein AN , auf Grund einer ungültigen oder teilweise ungültigen BV , individualrechtlich klagt.

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