Vollkonti und Folgen - Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip?
Hallo ,wir arbeiten neuerdings in einem 4 Schicht Vollkonti Modell in dem über 7 Tage gearbeitet wird und insgesamt 3 Wochenenden umfasst.Nun müssen wir bei der Urlaubsplanung mehr Urlaub einreichen wie früher beim 3 Schicht modell haben als ausgleich aber nur 1,5Tage pro Jahr bekommen .Ist das Korrekt?? Wir bekommen auch keine Vollkontizulagen,was meines erachtens auch nicht richtig ist. Desweiteren arbeiten in unserem Betrieb andere Kollegen nur 3 Schichten.Ist das kein Verstoß gegen das gleichheitsprinzip?
Community-Antworten (4)
01.02.2009 um 12:57 Uhr
..arbeitet ihr tatsächlich 7 Tage in der Woche oder gibt e snur 7 Arbeitstage? Habt ihr keinen freien Tag in der Woche?
01.02.2009 um 14:39 Uhr
@Erwin Ich denke andyharry arbeitet über 7 tage bis er/sie dann Frei hat.
@andyharry Habt ihr einen Tarifvertrag?
01.02.2009 um 15:49 Uhr
@andyharry, habt ihr einen BR? Denn die Einführung und jede Änderung von Schichtarbeit (einschließlich der allgemeinen Schichtpläne) unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§§ 87, 90 und 91 BetrVG). Sofern ein TV greift, hier gelten in fast allen allen Fällen die tarifliche Regelungen.
13.02.2009 um 08:39 Uhr
Wir arbeiten 7 tage und haben danach 2 tage frei.wir haben auch nen br der diese sache unterzeichnet hat nur ist mir suspekt,dass wir nur 1 tag mehr urlaub bekommen haben obwohl wir einen Arbeitstag im Monat mehr haben als die Kollegen die dreischichtig arbeiten
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