Gleichheitsprinzip bei Lohnerhöhungen
Hallo Kolleginnen und Kollegen, Wir sind ein Betrieb mit 95 Mitarbeiter und werden jetzt nach jahrelanger Betriebsratsloser Zeit im nächsten Monat einen Betriebsrat wählen. Es gab die letzte Lohnerhöhung vor 3 Jahren. Unser Betrieb gehört keiner Arbeitgeberorganisation an. Plötzlich hat die Geschäftsleitung angekündigt, im Januar die Gehälter zu erhöhen. Die Lohnerhöhung ist aber nicht für die Angestellten vorgesehen, die möchten das bitte mit der Geschäftsführung selber aushandeln. Ist das möglich, meiner Meinung nach verstößt das gegen das Gleichheitsprinzip. Gruß Alexander
Community-Antworten (1)
18.10.2006 um 18:38 Uhr
herzlichen glückwunsch zu eurer entscheidung einen br zu wählen. der hat dan mitbestimmung in fragen der gehaltsgrundsätze.
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