Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit - die Mitglieder des Betriebsrates von der Kurzarbeit ausnehmen?
Hallo, ist es zulässig in einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, die Mitglieder des Betriebsrates von der Kurzarbeit auszunehmen?
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (3)
31.01.2009 um 23:42 Uhr
@BR_Arbeit Also als AN würde ich es ziemlich merkwürdig finden, dass wäre in meinen Augen ein Vorteil nach § 78 BetrVG. Mit welcher Begründung sollte das denn sein? Man muss "Endscheidungen" genauso mit tragen, wie alle anderen Beschäftigten der Firma, da kann man sich nicht einfach ausklammern, weil man im Betriebsrat ist und vielleicht keine Lust auf diese Maßnahme hat.
31.01.2009 um 23:47 Uhr
Begünstigung / Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern gegenüber anderen Arbeitnehmern dürfen nicht durchgeführt werden. Ich würde eine BV Abschließen .
Einige Punkte die ich aufnehmen würde
Zwischen der Firma … und dem Betriebsrat wird folgende
BETRIEBSVEREINBARUNG
über die Einführung von Kurzarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) abgeschlossen:
Gründe für die Einführung von Kurzarbeit
Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich darüber einig, dass aufgrund der derzeitig bestehenden Absatzschwierigkeiten die Einführung von Kurzarbeit zur Erhaltung der Arbeitsplätze unvermeidlich ist.
Zeitraum der Kurzarbeit
Die Kurzarbeit wird zunächst für den Zeitraum vom … bis zum … eingeführt.
Betroffene Arbeitnehmer
Von der Kurzarbeit sind alle Mitarbeiter in den Abteilungen Produktion oder Lager, Versand und Verwaltung betroffen.
Ausfallzeiten
Als Ausfalltag wird jeweils der (Wochentag aufführen) des Kurzarbeitszeitraums vereinbart.
Anzeige bei der Agentur für Arbeit
Die Kurzarbeit ist am … bei der Agentur für Arbeit in … angezeigt worden.
Tarifliche Ankündigungsfrist
Diese Betriebsvereinbarung wird am … an den üblichen Anschlagtafeln ausgehängt. Damit ist die nach dem Tarifvertrag vorgesehene Ankündigungsfrist eingehalten.
02.02.2009 um 18:47 Uhr
Wir sind ein Betrieb im Metallbereich und haben seit Jan.2009 Kurzarbeit. Klar, mit dazu gehörender BV. Wir nahmen bewusst nur leitende Angestellte, Aussendienst und den BRV aus der Kurzarbeit heraus. Im folgendem Monat stellten wir fest, dass es oft schwierig wurde genügend BRs für Sitzungen zu finden, bzw. die Zeit für vernünftige BR Arbeit zu finden. Gerade wenn es nicht rund läuft ist der BR gefragt. Wir überdenken gerade den Beschluss auch BR Mitglieder machen Kurzarbeit.
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