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Arbeitgeber schickt Arbeitnehmer nach Hause und will es über Überstunden regeln

B
BR_198705
Feb 2020 bearbeitet

Hallo,

im Rahmen des Sabine Sturms wurde in der Firma unser Dach abgedeckt. Der Arbeitgeber schickte dann verschiedene Arbeitnehmer nach Hause (einige Bereiche waren nicht davon betroffen und arbeiteten normal weiter). Am darauffolgenden Tag hieß es von der Geschäftsleitung, dass die verlorene Arbeitszeit von den Überstunden abgezogen wird. Wir (ich bin BR Mitglied) als Betriebsrat wollen dies so nicht stehen lassen, kennen aber die genaue Rechtsgrundlage nicht. darf der AG AN nach Hause schicken und dies dann über Überstunden abgelten?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

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Community-Antworten (7)

A
Alani

17.02.2020 um 11:10 Uhr

Würde ich so nicht hinnehmen. Stichwort Arbeitgeberrisiko: BGB § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

P
Pickel

17.02.2020 um 11:15 Uhr

Was Alani stehen lassen würde ist erst einmal irrelevant. Man müsste eure BV zu Zeitkonten kennen um das Weisungsrecht des AG zum Abbau der Stunden zu beurteilen.

M
Matze

17.02.2020 um 11:20 Uhr

Pickel: Woher weißt Du, dass es eine BV "Zeitkonten" in diesem Betrieb gibt? Ich kann davon nichts erkennen.

K
kratzbürste

17.02.2020 um 11:22 Uhr

Wenn der BR in der BV Arbeitszeit nicht seine Mitbestimmung aus der Hand gegeben hat, hätte der Chef die Arbeitszeit nicht einfach ändern dürfen. (§ 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG)

P
Pickel

17.02.2020 um 11:53 Uhr

Matze. Wenn es BR und Zeitkonten aber keine BV dazu gibt hat der BR ganz andere Probleme. Auch das wäre aber eine Info die entscheidend ist

B
BR_198705

19.02.2020 um 13:17 Uhr

Hallo,

@Pickel, es gibt wohl keine Regelung zu Zeitkonten.

D
DummerHund

19.02.2020 um 14:15 Uhr

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