AG schickt AN nach Hause
Hallo zusammen,
ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt. Unsere AN arbeiten im Jahresarbeitszeitmodell mit verstetigtem Lohn - heißt, dass eine Vollzeitkraft pro Jahr 2088 Stunden mit durchschnittlich 40 Stunden pro Woche zu leisten hat und unabhängig der tatsächlich geleisteten Stunden immer das gleiche Geld bekommt. Jetzt kommt es vor, dass der AG die AN vorzeitig nach Hause schickt, weil keine Arbeit mehr da ist (Dienstplan von 08:00 - 16:00 Uhr, AG schickt AN um 15:00 Uhr nach Hause). Ist diese 1 Stunde Differenz auf das Jahresarbeitszeitkonto anzurechnen? Der AG sagt: "nein, weil wir ein Jahresarbeitszeitkonto haben und du die Stunden später einarbeiten kannst."
Gibt es hier eine eindeutige Rechtslage? Muss der AG diese Zeit sofort anrechnen oder kann er sich auf das Jahresarbeitszeitkonto berufen?
Danke für eure Meinungen.
Community-Antworten (1)
27.02.2019 um 11:08 Uhr
Ihr werdet doch hoffentlich eine eindeutige BV zum Thema Arbeitszeitkonten haben! Wenn nicht, wäre hier ein Punkt zum Nachbessern.
Im übrigen würde ich hier auf Annahmeverzug (BGB) setzen. Es sei denn, eure BV Arbeitszeit erlaubt dem AG diese Flexibilität.
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