AG schickt Mitarbeiter nach Hause mangels Arbeit - rechtssicher widersprechen
Hallo zusammen,
unser Arbeitgeber schickt die Mitarbeiter nach Hause wegen fehlendem Material. Die Mitarbeiter sollen das mit dem Arbeitszeitkonto abfangen. Dies geschieht jedoch zum wiederholten Mal und es gibt Mitarbeiter welche bereits bei -300 Stunden sind.
Ich habe gelesen, dass der AG die Leistung der Stunden nicht verlangen kann wenn der MA seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hat und nicht "freiwillig" Heim gegangen ist.
Wie sollte ein Mitarbeiter rechtssicher reagieren wenn die Führungskraft den Mitarbeiter auffordert nach Hause zu gehen?
Wir haben eine BV für flexible Arbeitszeit welche einen Korridor von +-50 Stunden gewährt. Sollte ein MA außerhalb dieses Korridors sein, so hat die FK unverzüglich sicherzustellen, dass die Person wieder in den Korridor kommt. Zudem scheint das BGB §615 hier zu greifen?
Danke und Gruß Rudi
Community-Antworten (10)
14.10.2021 um 18:14 Uhr
Die Frage sollte lauten: Wie sollte ein BR rechtssicher reagieren? Die Antwort: Den Arbeitgeber dazu zu bringen die BV einzuhalten.
14.10.2021 um 18:25 Uhr
Die Alternative wäre eine Reduktion der Arbeitszeit mit Gehaltskürzung über die ganze Firma. Fast alle MA haben im Arbeitsvertrag eine Klausel, dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 30h gesenkt werden kann - wobei natürlich auch das Entgelt entsprechend sinkt.
Kurzarbeit ist aktuell keine Lösung. Wir können erst ab Dezember wieder in Kurzarbeit (3 Monate Zeit zwischen zwei Phasen Kurzarbeit notwendig).
Die andere Alternative wären betriebsbedingte Kündigungen.
14.10.2021 um 18:29 Uhr
"Zudem scheint das BGB §615 hier zu greifen?"
Genau das ist der Fall!
ABER: Der Arbeitnehmer muss in diesen Fällen seine Arbeitskraft explizit anbieten (im Idealfall schriftlich). Nur damit setzt man den AG in Annahmeverzug. Ansonsten darf der AG von deinem Einverständnis zur Verkürzung der Arbeitszeit ausgehen.
14.10.2021 um 18:32 Uhr
"Die Alternative wäre eine Reduktion der Arbeitszeit mit Gehaltskürzung über die ganze Firma. Fast alle MA haben im Arbeitsvertrag eine Klausel, dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 30h gesenkt werden kann - wobei natürlich auch das Entgelt entsprechend sinkt."
Dann soll der AG das halt so machen. Sofern die Klausel es dem AG erlaubt, sie wegen fehlendem Material zu ziehen. Und rechtlich einwandfrei muss das ja auch erst einmal sein.
"Kurzarbeit ist aktuell keine Lösung. Wir können erst ab Dezember wieder in Kurzarbeit (3 Monate Zeit zwischen zwei Phasen Kurzarbeit notwendig).
Die andere Alternative wären betriebsbedingte Kündigungen."
Tja, dann sollte man sich fragen, ob das mit den -300 Stunden auf dem Konto nicht doch die bessere Lösung ist.
Wobei ... um was geht es dem BR jetzt? Wenn genug MA rechtssicher ihre Arbeit anbieten, könnte die Firma "über die Wupper gehen". Oder besteht diese Gefahr nicht?
14.10.2021 um 18:41 Uhr
"Tja, dann sollte man sich fragen, ob das mit den -300 Stunden auf dem Konto nicht doch die bessere Lösung ist."
Naja, die beste Lösung ist eine Vertragserfüllung von beiden Seiten - auch wenn das oft nicht greifbar ist.
"Wobei ... um was geht es dem BR jetzt? Wenn genug MA rechtssicher ihre Arbeit anbieten, könnte die Firma "über die Wupper gehen". Oder besteht diese Gefahr nicht?"
Die Gefahr besteht nicht. Das Unternehmen ist sehr gut aufgestellt und hat noch nie nennenswerte Verluste geschrieben. Sehr gerne will der BR die notwendige Flexibilität für das Unternehmen bieten und hat das bisher auch getan. Wenn jedoch dann 300h Minus auf dem Tacho stehen, dann verlieren MA bei Kündigung den Anspruch auf knapp die letzten beiden Gehälter. Das ist auch kaum vermittelbar.
"Genau das ist der Fall!
ABER: Der Arbeitnehmer muss in diesen Fällen seine Arbeitskraft explizit anbieten (im Idealfall schriftlich). Nur damit setzt man den AG in Annahmeverzug. Ansonsten darf der AG von deinem Einverständnis zur Verkürzung der Arbeitszeit ausgehen."
Danke für die Einschätzung. Das ist schon was wert.
14.10.2021 um 18:45 Uhr
der wichtigste Satz stand schon mal in der ersten Antwort: "Die Antwort: Den Arbeitgeber dazu zu bringen die BV einzuhalten." Dazu müsst ihr mal schauen, was da ganz konkret vereinbart ist und was der AG danach darf und was nicht. Eure Formulierung zu "Sollte ein MA außerhalb dieses Korridors sein, so hat die FK unverzüglich sicherzustellen, dass die Person wieder in den Korridor kommt." legt nahe, dass es auch die Möglichkeit gibt sich außerhalb bestimmter Grenzen zu bewegen. Ist der AG da gegenwärtig rechtmäßig unterwegs? Ohne den Inhalt der BV zu kennen, kann man hier nur Vermutungen anstellen. Wenn der AG sich innerhalb der rechtmäßigen Möglichkeiten der BV bewegt, dann gibt es auch keinen Annahmeverzug. Wenn dem nicht so: auch schon geschrieben "Der Arbeitnehmer muss in diesen Fällen seine Arbeitskraft explizit anbieten (im Idealfall schriftlich)." Was dem AG und den AN wirtschaftlich zuzumuten ist, das wisst nur ihr. Anscheinend brennt der Baum bei Euch...
14.10.2021 um 22:12 Uhr
Es gibt einen Korridor +50 Stunden bis -50 Stunden. Selbst wenn eine Überschreitung nicht völlig ausgeschlossen ist, wären -300 Stunden (also das 6fache) niemals eine akzeptable Größe.
Das sind darüber hinaus fast 2 Monate nicht arbeiten (was man dann nachholen müsste). Genug Arbeitsrechtler sehen solche Mengen per se als unrechtmäßig an. Was ich nachvollziehen kann.
15.10.2021 um 00:13 Uhr
@celestro Sehe ich genau so.
15.10.2021 um 10:27 Uhr
Aussage eines Anwaltes dazu: Alles was über die Grenzen der BV hinausgeht darf nicht sein und verfällt. wenn der AG das annimmt dann hat er Pech gehabt. Es sei denn, wie celestro schreibt, in der BV ist eine Überschreitung explizit vereinbart. Der BR sollte sein Allerwertesten bewegen und das mal mit einem Anwalt besprechen und den AG ganz klar zur Einhaltung der BV auffordern.
18.10.2021 um 10:58 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten - ich war am Freitag nicht verfügbar und antworte daher erst jetzt.
Die Gesamtheit aller Antworten (auch die kritischen!) - ich habe viele Erkenntnisse gewonnen.
Wird im BR besprochen wie wir weiter vorgehen.
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