Guten Morgen,

wir wurden von der GF informiert, dass man gerne die MA, die im Moment kein Projekt haben in Urlaub schicken möchte. erstens soll dabei der Resturlaub aus 2008 genommen werden (zur Auflösung der Rückstellungen) und im begrenzten Masse auch neuer Urlaub. Der Gf unserer region denkt an einen Zeitraum von 2-3 Wochen, um die Zeit der AUftragsflaute zu überbrücken.
Wir haben in unserer Regin einen lokalen BR und für Deutschland einen GBR.
Meine Fragen hierzu wäre:
1. Kann der Chef das? Er beruft sich auf das Direktionsrecht.
2. Muss er erst eine Vereinbarung mit dem Lokalen BR treffen oder sogar dem GBR.