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BitCoin-Miner zum "Testen" in der Firmenumgebung installiert, was tun?

C
Crash
Feb 2020 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

in einem aktuellen Fall geht es darum das ein MA gekündigt werden soll, weil er Sachen gekauft oder bestellt haben soll, die er für Private Zwecke nutzen sollte und nicht für die Firma. Dieser MA(1) ist als Leiter IT eingesetzt. Im Zuge einer Arbeitsschutzklage ist auf den Tisch gekommen, das sein Vertreter und mittlerweile neuer Leiter IT, MA(2) eine Software installiert hat, um BitCoins zu schürfen. Besagter MA(1) ist durch Zufall mit einem anderen MA(3) darauf gestoßen. Nach Ausscheiden aus der aktiven Arbeit von MA(1), hat MA(2) eingeräumt das zusammen mit MA(1) diese Software installiert wurde, um zu testen, wie strapazierfähig die Server sind. Offenkundig weiß MA(1) nichts über solche Tests. Als wir, vom Betriebsrat, über diese Software erfahren haben, wurde u.a. der Arbeitgeber darüber informiert. Dieser sprach MA(2) an, der natürlich verneinte, das diese Software weitergenutzt wird. Einen Externen Sachverständige wurde nicht befragt, so das wir als BR davon ausgehen, das diese Software evtl. noch im System hinterlegt ist, weiterarbeitet. Die Performance-Probleme die es damals zu besagten "Testphase" gab, gibt es weiterhin sporadisch.

Wir würden gerne wissen, haben wir hier Möglichkeiten, den Arbeitergeber zu beauftragen einen externen Rat einzuholen? Oder welche Möglichkeiten haben wir noch in dieser Situation?

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Community-Antworten (8)

G
ganther

14.02.2020 um 10:57 Uhr

ihr könnt was anregen, aber am Ende seid ihr hier nur im Boot, wenn § 87 I Nr. 6 betrVG betroffen ist.

P
Pjöööng

14.02.2020 um 11:03 Uhr

Euch ist hoffentlich klar, was für einen schwerwiegenden Vorwurf Ihr hier erhebt?

Warum sprecht Ihr nicht im Monatsgespräch regelmäßig über die Perfromanceprobleme und bittet den Arbeitgeber sich um diese zu kümmern, ohne Vorwürfe zu erheben. Worum geht es Euch? Darum jemdande in die Pfanne zu hauen, oder den Kollegen ein funktionierendes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen?

S
stehipp

14.02.2020 um 11:03 Uhr

Ich bin jetzt kein wirklicher IT-Hase, aber warum muss ich hier als BR überhaupt tätig werden? Ist das nicht eher Aufgabe des AG sich darum zu kümmern, wenn hier MA unabgesprochen Software installieren?

D
DummerHund

14.02.2020 um 11:31 Uhr

Manchmal ist es unverständlich warum Betriebsräte meinen sie seien die Betriebspolizei.

K
krambambuli

14.02.2020 um 11:33 Uhr

Ihr könnt ja einen Sachverständigen beschließen (§ 80 Abs. 3 BetrVG) Der kann eure Bedenken zerstreuen bzw. euch Handlungswege aufzeigen.

B
BeErRat

14.02.2020 um 12:08 Uhr

1 )welche technische Gründe gibt es, dass ein Unternehmen dazu treiben würde Coinminer zu installieren, die man rechtfertigen kann. Ich kenne keinen.

  1. Wer hat das Geld bekommen durch die sog. Testphase? Rechnungswesen durfte da ein Nachweis haben, sei es nicht denn der MA hat es behalten.

  2. Der Verbraucht von Elektrizität wäre sehr hoch. Rechnung prüfen. Da kann man eventuell ausrechnen wie viel Geld erzeugt ist x Server.

  3. Das installieren von Coinminer wäre mitbestimmungsplichtig von BR weil das Nutzen von Coinminer Prozesse verlangsamen. zb CPU-Auslastung hoch. Die MA können dann nicht ihre volle Leistung bringen währen einer sog "Testphase" aber siehe Punkt 1. Außerdem kann das Coinminer manipulier werden, so dass Daten von MA eventuell in Gefahr sind. Ist nicht auszuschliessen. Das müsste der BR schon im Boot sein, bevor man die MA das Risiko aussetzt.

P
Pjöööng

14.02.2020 um 12:35 Uhr

"Das installieren von Coinminer wäre mitbestimmungsplichtig von BR weil das Nutzen von Coinminer Prozesse verlangsamen. zb CPU-Auslastung hoch"

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das denn gehen?

"Außerdem kann das Coinminer manipulier werden, so dass Daten von MA eventuell in Gefahr sind."

Das betrifft doch prinzipiell jede Software...

D
DummerHund

14.02.2020 um 12:40 Uhr

@BeErRat 4) Das installieren von Coinminer wäre mitbestimmungsplichtig von BR weil das Nutzen von Coinminer Prozesse verlangsamen.

Hier würde ich nicht ganz Konform mit dir gehen. Nicht die Installation wäre Mitbestimmungspflichtig, sondern nur die Nutzung. Im vorliegendem Fall würde ich mich eh schwer tuhen mit der Mitbestimmung. Denn wo sollte der BR diese einfordern, von dem MA der sie wohl ohne wissen des AG installiert hat?

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