Besteht bei Kurzarbeit eine Verpflichtung die Auszubilden zu übernehmen?
Seit anfangs dieses Jahres haben wir Kurzarbeit. Nun habe ich erfahren das unsere Auszubildende nicht übernommen werden sollen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir als BR diesen Unsinn zu verhindern. Mit den Leistungen der Auszubildende sind wir sehr zufrieden.
Community-Antworten (1)
28.01.2009 um 18:41 Uhr
@Jupiter, leider ist ein Ausbildungsvertrag nichts anderes als ein befristeter Vertrag, der mit Vertragsende ausläuft.... Aber nimm doch mal euren TV unter die Lupe!
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