Krank seit September letzten Jahres - verfällt der alte Urlaub?
Hallo zusammen,
ein Kollege ist seit September vorigen Jahres arbeitsunfähig krank. So wie es aussieht kommt er wahrscheinlich erst im April diesen Jahres wieder. Er hat noch alten Urlaub aus dem letzten Jahr. Unser AG ist der Meinung, dass der Urlaub dann verfällt, wenn er nicht noch im März diesen Jahres angetreten wird.
Gibt es hierzu irgendwelche Arbeitsgerichtsurteile???
Im IGM Manteltarifvertrag und Bundesurlaubsgesetz steht auch drin, dass er verfällt.
Vielen Dank schon mal für Euere Hilfe.
Mecki
Community-Antworten (13)
28.01.2009 um 16:29 Uhr
Über dieses Thema wird gerade 6 Beiträge weiter unten heftig diskutiert, schau doch mal da rein! ;-)
28.01.2009 um 16:34 Uhr
Hallo Nicoline,
danke für den Hinweis, bin gerade eifrig beim Lesen.
Viele Grüße,
Mecki
28.01.2009 um 16:51 Uhr
@all
Schaut hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=37483&ccheck=1
28.01.2009 um 16:58 Uhr
Hey Uschi66, was soll ich mit der Meldung vom Todespiloten in diesem Zusammenhang? Ach, ich verstehe - dem sein Urlaub ist auch verfallen ;-)
28.01.2009 um 17:04 Uhr
Hallo Uschi66,
danke, hast mir sehr geholfen.
Grüße,
Mecki
28.01.2009 um 17:31 Uhr
@wölfchen ......Meldung vom Todespiloten in diesem Zusammenhang......
??????????????
Muss man dieses verstehen??
28.01.2009 um 20:37 Uhr
. . . ich habe akkurat den angegebenen Link eingegeben, Zeichen für Zeichen abgeschrieben und war auf einer Seite 123recht und da stand als erstes eine Meldung von einem Todespiloten. Und dann habe ich hoch und runter gescrollt und fand nichts, was auf Urlaub hingedeutet hätte . . . .
28.01.2009 um 20:41 Uhr
. . . . aber mal Quatsch beiseite: gestern und heute habe ich von allen angemeldeten Newslettern die Nachricht erhalten, dass der EUGH die Verfallsregelung des deutschen Urlaubsrechts gekippt hat, sprich - Urlaub darf nicht verfallen. Nur: nirgends ein Hinweis, ab wann das nun auch in Deutschland gilt - den habe ich vergebens gesucht, denn mir ist irgendwie erinnerlich, dass es einige EU-Gesetze gibt, die noch nicht in deutsches Recht umgesetzt sind, wofür der deutsche Steuerzahler alljährlich enorme Summen Strafe an die EU zahlen darf . . .
29.01.2009 um 02:06 Uhr
Mecki Nein der Urlaub verfällt nicht. Selbst dann nicht, wenn der Kollege seinen Urlaub nicht bis zum 31. März nehmen kann. Der Arbeitgeber muss den Urlaub dann abgelten.
So urteilte der GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN am 20. Januar 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-350/06 und C-520/06.
Der Leitsatz: EIN ARBEITNEHMER VERLIERT NICHT SEINEN ANSPRUCH AUF BEZAHLTEN JAHRESURLAUB, DEN ER WEGEN KRANKHEIT NICHT AUSÜBEN KONNTE Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten.
29.01.2009 um 02:45 Uhr
@wölfchen
also Wölfchen, entweder hast Du dicke Finger gahabt falsch gelesen oder oder oder....
Warum marlierts und kopierst nicht einfach diese Zeile?
http://www.123recht.net/article.asp?a=37483&ccheck=1 Was ist mit dem Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer krank ist?
29.01.2009 um 08:24 Uhr
Mecki, auch für Dich gerne noch mal das EuGH Urteil in voller Länge: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&numaff=C-520/06&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
29.01.2009 um 11:54 Uhr
. . . jaaa, aber gilt denn das ab sofort in Deutschland? P.S.: guter Tipp mit dem kopieren - muss man einem alten Esel doch mal sagen, äh schreiben, dass das auch geht . . . ;-)
29.01.2009 um 13:15 Uhr
Uschi deine Frage,
was ist mit dem Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer krank ist,
wurde schon in der Spalte über deinen Beitrag beantwortet.
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