Hallo zusammen,

ein Kollege ist seit September vorigen Jahres arbeitsunfähig krank. So wie es aussieht
kommt er wahrscheinlich erst im April diesen Jahres wieder. Er hat noch alten Urlaub
aus dem letzten Jahr. Unser AG ist der Meinung, dass der Urlaub dann verfällt,
wenn er nicht noch im März diesen Jahres angetreten wird.

Gibt es hierzu irgendwelche Arbeitsgerichtsurteile???

Im IGM Manteltarifvertrag und Bundesurlaubsgesetz steht auch drin, dass er verfällt.

Vielen Dank schon mal für Euere Hilfe.


Mecki