Erstellt am 28.01.2009 um 11:08 Uhr von Uschi66
@Frank
Spreche doch einfach einmal die PDL an un dfrage sie nach der Rechtsgrundlage für ihre Aussage. Frage sie weiter einmal ob ihr das ganz aktuelle Urteil des EuGH Az.: C 350/06 und C 520/06 nicht bekannt sei. Als Führungskraft welche auch Aussagen zum Urlaub macht und ggf. hier auch solchen genehmigt sollte dieses Urteil ihr bekannt sein.
Urlaubsanrechnungen gibt es für Kuren
Gibt es etwa im geltenden TV hier entschrechende negative Regelungen?
Erstellt am 28.01.2009 um 11:10 Uhr von benno67
http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,602619,00.html
Erstellt am 28.01.2009 um 11:13 Uhr von nicoline
@Uschi66
*Urlaubsanrechnungen gibt es für Kuren*
Wo steht das?
Erstellt am 28.01.2009 um 11:33 Uhr von Uschi66
@nicoline
ich hatte mehrfach die Anrechnung, pro Kurwoche 1 Tage Urlaub. Aber es kann sein, dass dieses heute nicht mehr geht weil man den § 10 BUrlG geändert hat
Erstellt am 28.01.2009 um 12:02 Uhr von ambu
Hallo Frank,
es gibt ein aktuelles Urteil des EUGH zum Thema Urlaub und Krankheit. Im groben geht es darum, dass der Urlaubsanspruch nicht mehr erlischt sondern abzugelten ist. Dies müsste das Aktenzeichen dazu sein: EuGH, Az.: C-350/06
Gruß ambu
Erstellt am 28.01.2009 um 12:13 Uhr von nicoline
@Frank
schau mal auf Seite 3 dieses Forums, noch 6. Beitrag von oben. Dort hat Lotte den Link zum Original Urteil eingestellt.
Erstellt am 28.01.2009 um 12:23 Uhr von Immie
"...Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bei Vertragsende nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub hat..."
Ich denke nicht das das hier greift.
Erstellt am 28.01.2009 um 12:37 Uhr von Galaxy
@all
@Immi
Sehe es genauso wie Immi, sie hat in diesem Punkt vollkommen recht.
Bei diesem Urteilsspruch des EUGH ging es um einen AN, der beantragt hatte
______________ BEI VERTRAGSENDE___________________
seinen ihm noch zustehenden Urlaub finanziell vergütet zu bekommen. Hier ist nichts entschieden wurden, wie es gehandhabt werden soll, wenn man nach längerer Krankheit an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt und ob es gerechtfertigt ist, wenn der Urlaub gekürzt worden ist oder "verfallen" ist.
Auszug aus dem Urteil:
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)
20. Januar 2009(*)
„Arbeitsbedingungen – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Krankheitsurlaub – Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt – Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub“
In den verbundenen Rechtssachen C 350/06 und C 520/06
Erstellt am 28.01.2009 um 13:11 Uhr von Uschi66
@Galaxy
Galaxy, Du hast grundsätzlich recht mit dem Hinweis, dass dieses Urteil im Zusammenhang mit Vertragsende entstanden ist. Bitte aber auch einmal die Hintergründe/ Bewertungen des Anklägers hier beachten. Auch die dem Urteil zu Grunde liegende EU-Richtlinie ist hier eindeutig. Das hat ja wohl auch das LAG so gesehen welche aus diesem Grund die Entscheidung des EuGH herbeigeführt hat.
Dieses Urteil würde genauso wieder ergehen, wenn eine netsprechende Klage ein laufendes Beschäftigungsverhältnis zum EuGH kommen würde.
Tennor: der gesetzliche Mindesturlaub kann und darf aus welchen Gründen auch, nicht verfallen.
Erstellt am 28.01.2009 um 13:23 Uhr von nicoline
@all
Das sehe ich genau so. Festgestellt wurde, dass der Urlaub auf Grund von Krankheit nicht verfallen darf (ganz einfach ausgedrückt),weil er während der Krankheit ja nicht genommen werden kann. Nur deswegen kann doch der AG am Ende des AV, wenn er bis dorthin weiter krank geschrieben ist, überhaupt noch einen Anspruch auf Vergütung dessen geltend machen. Würde das AV weiter bestehen, hätte er immer noch Anspruch auf den Urlaub, wie auch immer er dann abgegolten wird.
*Spreche doch einfach einmal die PDL an und frage sie nach der Rechtsgrundlage für ihre Aussage.*
Genau das sollte Frank zunächst mal klären.
Erstellt am 28.01.2009 um 15:18 Uhr von Frank
Ich habe von der PDL den § des Tarifvertrag bekommen. Darin steht, ruht dass Arbeitsverhältnis, so vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwöftel
Erstellt am 28.01.2009 um 15:26 Uhr von nicoline
Das Arbeitsverhältnis ruht nicht während der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit des erkrankten Arbeitnehmers. Nur der Arbeitnehmer ist von seiner Arbeitspflicht befreit.
Quelle:http://www.juraforum.de/lexikon/Ruhen%20des%20Arbeitsverh%C3%A4ltnisses
Find ich etwas peinlich für die PDL:-(
Erstellt am 28.01.2009 um 15:54 Uhr von Uschi66
@all
@Galaxy
Schaue bitte einmal hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=37483&ccheck=1
Erstellt am 28.01.2009 um 16:14 Uhr von sieg der AN
Das Urteil aus Brüssel geht über deutsches Recht und sagt eindeutig jetzt in seiner Begründung das der AG den Urlaub zu geben hat !! Urlaub oder Vergütung/ Beschäftigung hin oder her
Erstellt am 28.01.2009 um 16:28 Uhr von nicoline
sag ich doch ;-) und Uschi auch ;-))!
Erstellt am 28.01.2009 um 19:55 Uhr von Galaxy
@Uschi66
@nicoline
1.) sorry für die späte Antwort,konnte den PC nicht mitnehmen zu meiner BR-Arbeit im Betrieb
2.) danke für den Link, aber auch der ist nur 1 Meinung, wie es eventuell auszulegen ist.
Im Endeffekt kommt es, glaube ich, darauf an, das es zu der von Dir, Uschi66, beschriebenen Klage (Antwort 111301) kommt, damit dann für alle Beteiligten Rechtssicherheit klar und unstrittig ist.
Und bis dahin, so meine Prognose, werden AG hingehen und sich darauf berufen, daß dieses Urteil erstmal nur für MA gilt, deren AV endet. Und damit werden sie Zeit rausschinden und darauf hoffen, das der betroffene MA nicht in einer GEW ist oder keine private RS-Versicherung für Arbeitsrecht hat und nicht individualrechtlich seine Anspruch einklagt.
Und genau dort müssen wir als BR einhaken und die Kollegen aufklären, aber auch dies ist ja klar und nicht Gegenstand dieses Threads. ;-)))
Einen schönen Abend noch, dieses gilt @all
Galaxy
Erstellt am 29.01.2009 um 01:42 Uhr von Uschi66
@Galaxy
Also ich habe inzwischen von einem Anwalt auch noch einmal bestätigt bekommen, dass dieses Urteil auch aufgrund der zu Grunde liegenden EU-Richtl. auch für bestehende Beschäftigungsverhältnisse gilt. Koll. haben mir dieses auch bestätigt, auch sie bekamen von Anwälten diese Aussagen.
Ich denke auch, dass keine AG die Kosten für einen Rechtsstreit ggf. wieder bis zum EuGH tragen möchte. Aber ich denke, soweit käme es nicht mehr, so auch die mir bisher bekannten Rechtsmeinungen. Das BAG würde hier schon entsprechend entscheiden.
Erstellt am 29.01.2009 um 07:33 Uhr von Lotte
Galaxy,
sehe es genauso wie Uschi und nicoline.
Auch, weil ich innerhalb der 11 Seiten des Urteils (mein Kollege sagt, dass es, umgewandelt in PDF, sogar 20 sind) vieles gefunden habe, was unsere Meinung bestätigt. Leider habe ich jetzt keine Zeit zum Zitieren, die Arbeit ruft... ;-)
Erstellt am 29.01.2009 um 08:23 Uhr von Galaxy
@Lotte
ich widerspreche doch gar nicht Uschi und Nicoline, sondern bin der selben Meinung wie Sie, die "Leitsätze" dieser Entscheidung sind auch unstrittig.
Das was ich gestern gepostet habe, hat sich so zugetragen.
Das war ja "meine BR-Arbeit, zu der ich meinen PC nicht mitnehmen konnte"
Darum passte dieser Thread so supergut, es war tagesaktuell gestern
Ein MA hat sich auf dieses Urteil bezogen und unseren AG angeschrieben.
Der AG hat sich bei seinem Arbeitgeberverband eine Rechtsauskunft geholt, wie er mit diesem Urteil umzugehen hat. Die Aussage des Justiziars des Arbeitgeberverbandes war im Wortlaut folgende: "Hat ein MA das Arbeitsverhältnis bedingt durch Krankheit beendet und hat noch Anspruch auf Urlaub, dann müsst ihr das ausbezahlen. Besteht das Arbeitsverhältnis noch weiter, zahlt ihr erst mal nicht und die "alten" Urlaubstage können auch nicht genommen werden. Wer damit nicht einverstanden ist soll doch klagen, so gewinnen wir etwas Zeit." Das stammt jetzt nicht aus der Fabelwelt, ich war bei dem Gespräch anwesend und der Justiziar des Arbeitgeberverbandes ließ sich nicht davon beeindrucken, auf welchen "Grundlagen" dieses Urteil eigentlich ergangen ist. Und drohte, in meinem Beisein, unserem Personalabteilungsleiter, sollten Sie sich nicht so verhalten, wie es die Sicht des Arbeitgeberverbandes ist. könnte auch dieses Konsequenzen haben...
Nochmal, ich sehe es genauso wie du, Uschi und Nicoline, nur die Realität zeigt mir, es wird noch viel Wasser den Rhein runterfließen bis....
In diesem Sinn
Galaxy
Erstellt am 29.01.2009 um 16:59 Uhr von Lotte
Galaxy,
Fazit: Bei Dir ist es auch nicht besser als bei uns und bei uns genauso wie bei Euch...;-))