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BV zur Kurzarbeit - Zustimmung einstimmig oder mehrheitlich?

B
Bredhard
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Dringende Anfrage. Wir müssen in den nächsten Tagen zustimmen. Welche Möglichkeiten haben BR Mitglieder, wenn sie mit der Ausformulierung nicht einverstanden sind?

Wenn es zur Abstimmung kommt, wann gilt sie als zugestimmt? Wenn alle einstimmig abnicken oder per Mehrheit?

Danke für eine schnelle Rückantwort.

Grüsse

6.05802

Community-Antworten (2)

N
nicoline

27.01.2009 um 15:21 Uhr

Da hilft ein Blick in das BetrVG

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/

§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) 1Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. 2Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.

J
Jube

27.01.2009 um 15:33 Uhr

@Bredhard was heisst "wir müssen in den nächsten Tagen zustimmen"??? Ihr müsst gar nichts, wenn Euch die vorgelegte BV nicht passt. Ihr könnt weiter darüber verhandeln, selbst eine vorlegen, etc. das kann man auch, wenn es drängt, man sollte gerade dann, wenn man unter Druck gesetzt wird, besonders aufpassen, was man unterschreibt!

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