Erstellt am 27.01.2009 um 12:48 Uhr von Uschi66
@Schilla
Auch bei Kurzarbeit gilt EFZG § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%5ckomm%5cMuekoBGB_Band4%5cEFZG%5ccont%5cMuekoBGB.EFZG.P4.T0.htm
IV. Entgeltfortzahlung bei Kurzarbeit (Abs. 3)
(3) 1 Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 anzusehen.
2 Dies gilt nicht im Falle des § 2 Abs. 2.
Erstellt am 27.01.2009 um 14:40 Uhr von Sanieris
@Schilla
Ganz Einfach zu Erklären !
Ihr habt ja 7 Tage festgeschrieben an denen KA ist - (im Monat)
Wenn Du an so einem Tag Krank bist bekommst Du ebenfalls das KUG.
Beispiel: 14 Tage Krank und 2 Tage davon fallen auf Kurzarbeitstage.
Dann werden 12 als voller Arbeitstag verrechnet für die 2 Tage gibt es KUG.
Gestrichen wird hier nichts !!!
Du musst nur immer davon Ausgehen, hätte ich an diesem Tag KA gehabt oder wäre es ein normaler Arbeitstag gewesen.
Genauso ist es auch bei Urlaub !
Und so wird es auch Berechnet !
Hoffe hilft Dir !
Erstellt am 27.01.2009 um 15:10 Uhr von Schilla
Und wie ist es wenn Abteilungs weise keine KU angesagt ist da auf der Abteilung genug Arbeit da ist und gerade ein Mitarbeiter aus dieser Abteilung Krank ist
Erstellt am 27.01.2009 um 15:24 Uhr von Uschi66
@Schilla
es gilt immer EFZG §§ 3 und/ bzw. 4
Grundsatz:
Dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Also entweder der "normale" Lohn oder falls er unter die Kurzarbeit fällt das KUG
Erstellt am 27.01.2009 um 15:52 Uhr von Schilla
Also wird der Kollege kein KUG bekommen sondern Krankengeld da auf seiner Abteilung keine KU ist
Erstellt am 27.01.2009 um 16:46 Uhr von Sanieris
@Schilla
Ja genau !
Wie schon geschrieben, Du musst immer von dem Ausgehen ob da KA ist oder nicht !
Und so wird das auch immer Vergütet, das weis ich 100% da wir auch diese Fragen hatten und uns jemanden von der Argentur für Arbeit zu Rate geholt haben.
Gruss Sanieris
Erstellt am 27.01.2009 um 17:07 Uhr von nicoline
@Schilla
*sondern Krankengeld*
Nur der Korrektheit halber, zunächst bekommt der Kollege 6 Wochen Entgeltfortzahlung, frühestens danach Krankengeld! ;-))
Erstellt am 28.01.2009 um 09:54 Uhr von Sanieris
@Schilla
Ja so ist das !
Gruss Sanieris