Kurzarbeit/Krankengeld?
Wenn der Betrieb Kurzarbeit macht 7Tage im Monat und ein Mitarbeiter ist krank geschrieben wird Ihm dann die 7Tage vom Krankengeld gestrichen.Wenn er 14Tage krank geschrieben ist werden Ihm dann nur 7Tage Krankengeld gezahlt? Vielen Dank
Community-Antworten (8)
27.01.2009 um 13:48 Uhr
@Schilla
Auch bei Kurzarbeit gilt EFZG § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%5ckomm%5cMuekoBGB_Band4%5cEFZG%5ccont%5cMuekoBGB.EFZG.P4.T0.htm IV. Entgeltfortzahlung bei Kurzarbeit (Abs. 3) (3) 1 Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 anzusehen. 2 Dies gilt nicht im Falle des § 2 Abs. 2.
27.01.2009 um 15:40 Uhr
@Schilla
Ganz Einfach zu Erklären ! Ihr habt ja 7 Tage festgeschrieben an denen KA ist - (im Monat) Wenn Du an so einem Tag Krank bist bekommst Du ebenfalls das KUG. Beispiel: 14 Tage Krank und 2 Tage davon fallen auf Kurzarbeitstage. Dann werden 12 als voller Arbeitstag verrechnet für die 2 Tage gibt es KUG. Gestrichen wird hier nichts !!! Du musst nur immer davon Ausgehen, hätte ich an diesem Tag KA gehabt oder wäre es ein normaler Arbeitstag gewesen. Genauso ist es auch bei Urlaub ! Und so wird es auch Berechnet ! Hoffe hilft Dir !
27.01.2009 um 16:10 Uhr
Und wie ist es wenn Abteilungs weise keine KU angesagt ist da auf der Abteilung genug Arbeit da ist und gerade ein Mitarbeiter aus dieser Abteilung Krank ist
27.01.2009 um 16:24 Uhr
@Schilla
es gilt immer EFZG §§ 3 und/ bzw. 4
Grundsatz: Dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Also entweder der "normale" Lohn oder falls er unter die Kurzarbeit fällt das KUG
27.01.2009 um 16:52 Uhr
Also wird der Kollege kein KUG bekommen sondern Krankengeld da auf seiner Abteilung keine KU ist
27.01.2009 um 17:46 Uhr
@Schilla Ja genau ! Wie schon geschrieben, Du musst immer von dem Ausgehen ob da KA ist oder nicht ! Und so wird das auch immer Vergütet, das weis ich 100% da wir auch diese Fragen hatten und uns jemanden von der Argentur für Arbeit zu Rate geholt haben. Gruss Sanieris
27.01.2009 um 18:07 Uhr
@Schilla sondern Krankengeld Nur der Korrektheit halber, zunächst bekommt der Kollege 6 Wochen Entgeltfortzahlung, frühestens danach Krankengeld! ;-))
28.01.2009 um 10:54 Uhr
@Schilla Ja so ist das !
Gruss Sanieris
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