Erstellt am 27.01.2009 um 11:52 Uhr von mainpower
Hallo,
trotz Kurzarbeit ist eine Kündigung , auch Betriebsbedingt , nicht ausgeschlossen.
Urteil des BAG vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78
Man kann natürlich in einer BV für die Zeit der Kurzarbeit eine Klausel mit einbringen die betriebsbedingte Kündigungen ausschliesen.
Erstellt am 27.01.2009 um 12:11 Uhr von Mona-Lisa
@alu,
das sollte für jedes Gremium - in eurer Situation - oberste Prorität haben!