Erstellt am 27.01.2009 um 10:58 Uhr von Lotte
Doddo,
Kurzarbeit kann ein BR m.E. nicht beantragen. Aber er kann sein MBR nach § 87 (1) Nr. 3 wahrnehmen und sollte dies auch dringend tun!!!
Erstellt am 27.01.2009 um 12:40 Uhr von Mona-Lisa
@mainpower,
das wär mir aber neu! Der AG kann sie - mit Zustimmung des Betriebsrat - beantragen, aber keinesfalls kann der BR die Kurzarbeit beantragen!
Erstellt am 27.01.2009 um 12:41 Uhr von Mona-Lisa
@mainpower,
einfach so deine Antwort gelöscht??? Warum???
Erstellt am 27.01.2009 um 12:47 Uhr von mainpower
@ Mona-Lisa,
INFO-Broschüre der IG BCE
Zitat: Der Betriebsrat kann sogar die Initiative zur Einführung der Kurzarbeit ergreifen , um Entlassungen zu verhindern.
Erstellt am 27.01.2009 um 12:51 Uhr von Mona-Lisa
@mainpower,
die Initiative ergreifen heisst nicht beantragen! Ich versteh das so, dass der Betriebsrat darauf hinwirken kann!
Erstellt am 27.01.2009 um 12:51 Uhr von mainpower
@Mona-Lisa,
habe die Antwort gelöscht weil Lotte ja schon auf den § hingewiesen hat. Hatte nur den ersten Satz gelesen.
Erstellt am 27.01.2009 um 13:00 Uhr von mainpower
@Mona-Lisa,
ich habe letzte Woche auf einem Workshop vermittelt bekommen dass der BR die Kurzarbeit durchsetzen kann. Beantragen muss sie dann schon der AG. So dürfte da wohl ein Schuh draus werden.
Erstellt am 27.01.2009 um 23:33 Uhr von Antrial
Doddo,
wir hatten das selbe Problem, mitlerweile hat der AG selbst angemeldet.
Allerdings hatten wir vorher schon ein Gespräch mit dem Zuständigem Mitarbeiter der Arbeitsagentur und dieser hat uns mitgeteilt das der Betriebsrat auch Kurzarbeit beantragen kann. Habe im Netz mal gesucht und bin ebenfalls fündig geworden.
Hierbei gilt:
Antragsberechtigt ist nicht der einzelne ArbN, obwohl er Begünstigter
ist, sondern nur der ArbG bzw. der Betriebsrat (§ 173 Abs. 1 S. 3
SGB III). Die Antragsberechtigung des Betriebsrats ergibt sich daraus,
dass er betriebsverfassungsrechtlich auch ein Initiativrecht auf Einführung
von Kurzarbeit hat.