Betriebsrat Kurzarbeit Kündigungen - Kann auch der BR eine Kurzarbeit beantragen?
Guten Morgen, also ich brächte mal Ratschläge von Euch Wissenden.
- Kann auch der BR eine Kurzarbeit beantragen, wenn die Leute immer weiter in die Minusstunden steuern und der AG nichts tut, wenn ja wie läuft das ab.
- Was für Umstände % Auftragsmangel, müssen vorliegen, dass der AG , wegen prognostierten - im Moment- Arbeitsmangel (was sich in den nächsten Monaten 99,9 % ändert - wie im jeden Jahr - Bauhauptgewerbe) auf betriebsbedingte Kündigungen zurückgreifen kann, gibt es da Richtlinien ? Würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Gruß Doddo
Community-Antworten (8)
27.01.2009 um 11:58 Uhr
Doddo, Kurzarbeit kann ein BR m.E. nicht beantragen. Aber er kann sein MBR nach § 87 (1) Nr. 3 wahrnehmen und sollte dies auch dringend tun!!!
27.01.2009 um 13:40 Uhr
@mainpower, das wär mir aber neu! Der AG kann sie - mit Zustimmung des Betriebsrat - beantragen, aber keinesfalls kann der BR die Kurzarbeit beantragen!
27.01.2009 um 13:41 Uhr
@mainpower, einfach so deine Antwort gelöscht??? Warum???
27.01.2009 um 13:47 Uhr
@ Mona-Lisa, INFO-Broschüre der IG BCE Zitat: Der Betriebsrat kann sogar die Initiative zur Einführung der Kurzarbeit ergreifen , um Entlassungen zu verhindern.
27.01.2009 um 13:51 Uhr
@mainpower, die Initiative ergreifen heisst nicht beantragen! Ich versteh das so, dass der Betriebsrat darauf hinwirken kann!
27.01.2009 um 13:51 Uhr
@Mona-Lisa, habe die Antwort gelöscht weil Lotte ja schon auf den § hingewiesen hat. Hatte nur den ersten Satz gelesen.
27.01.2009 um 14:00 Uhr
@Mona-Lisa, ich habe letzte Woche auf einem Workshop vermittelt bekommen dass der BR die Kurzarbeit durchsetzen kann. Beantragen muss sie dann schon der AG. So dürfte da wohl ein Schuh draus werden.
28.01.2009 um 00:33 Uhr
Doddo, wir hatten das selbe Problem, mitlerweile hat der AG selbst angemeldet. Allerdings hatten wir vorher schon ein Gespräch mit dem Zuständigem Mitarbeiter der Arbeitsagentur und dieser hat uns mitgeteilt das der Betriebsrat auch Kurzarbeit beantragen kann. Habe im Netz mal gesucht und bin ebenfalls fündig geworden. Hierbei gilt: Antragsberechtigt ist nicht der einzelne ArbN, obwohl er Begünstigter ist, sondern nur der ArbG bzw. der Betriebsrat (§ 173 Abs. 1 S. 3 SGB III). Die Antragsberechtigung des Betriebsrats ergibt sich daraus, dass er betriebsverfassungsrechtlich auch ein Initiativrecht auf Einführung von Kurzarbeit hat.
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