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Arbeitszeit, Überstunden, Stationsschwester kürzt rigoros - Was kann der BR nun machen?

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papuga
Jan 2018 bearbeitet

Bin zwiegespalten, einerseits Mitarbeitervertreter, Mitarbeiter auf einer Intensivstation, Kollege. Stationsschwester kürzt rigeros Mehrarbeitsstunden, wenn sie der Meinung ist, dass die Mehrarbeitsstunden nicht gerechtfertigt sind. Bsp.: Anästhesie, 2 Narkoseschwestern, Arbeit ohne Ende. Der Bereitschaftsdienst übernimmt pünktlich 15:30 Uhr. Die Arbeit (BTM's austragen, Kleinigkeiten, etc.) sind noch nicht erledigt. Eine Mitarbeiterin davon war nicht so oft in der Abteilung, sodass einige Sachen nachgearbeitet werden mussten. Der Bereitschaftsdiensthabende hat die Narkose des Patienten übernommen. Die Mehrarbeitsstunden der beiden Narkoseschwestern sind von der Stationsleitung gestrichen worden, da sie der Meinung war, dass die Arbeiten hätten eher erledigt werden können. Was machen nun? Dagegen angehen? Pflegedienstleitung? Stationsleitung? Geschäftsführung? Rechtsanwalt? Eingabe an die Mitarbeitervertretung offiziell (bisher noch nicht geschehen)? Das Thema ist zu komplex, es in epischer Breite auszubreiten, daher nur die o.g. Eckpunkte.

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Community-Antworten (5)

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xonic4711

10.11.2007 um 19:05 Uhr

Als allererstes dokumentieren. Alles aufschreiben (am besten sogar von mehreren gegenzeichnen lassen). Dann eine offizielle Mitteilung an den PR/BR/MAV. Nach Absprache mit der Interessensvertrung eine Überlastungsanzeige schreiben (falls ihr ein Problem mit Arbeitsaufkommen habt, welches nicht zu bewältigen ist) und dagegen angehen.

Das Überstunden gestrichen werden ist Betrug seitens der Stationschwester. Mal davon abgesehen, dass Patienten gefährdet werden.

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Immie

11.11.2007 um 10:05 Uhr

@papuga Nun ja...mich nervt diese Argumentation auch immer... ...aber die Stunden waren scheinbar nicht "angeordnet"

B
berliner

11.11.2007 um 11:26 Uhr

Es ist egal, ob die Überstunden angeordnet wurden oder nicht. Wenn Überstunden geleistget wurden, sind diese zu vergüten (Freizeit oder Gehalt). Wenn "freiwillige" Überstd. nicht gemacht werden sollen, muss d. Vorgesetzte dies unterbinden. Die Streichung ist jedenfalls nicht zulässig. Ist aber leider Individualrecht, d. h. die Betroffenen müssen selbst dagegen vorgehen, ggf. Klage einreichen. Aber als PR/BR könnt Ihr natürlich versuchen vorab im Gespräch mit dem AG eine Einigung herbeizuführen.

I
Immie

11.11.2007 um 11:34 Uhr

@Berliner UPS, das kenne ich aber anders:-( Dann mache ich halt langam, dafür etwas länger, und habe mehr Geld;-) Warum sollte dann der AG die Stunden vorher dem BR vorlegen, wenn jeder macht was er will? HM...

DM
de Määnzer

11.11.2007 um 12:10 Uhr

@Berliner wie passend, am11.11. um 11.11Uhr cool.......

Der AN muss dann im Einzelnen beweisen, dass er an dem konkreten Tag zu der bestimmten Zeit tatsächlich gearbeitet hat. Der AN muss auch beweisen, dass die Üstd angeordnet bzw. geduldet wurden bzw. aufgrund der zugewiesenen Arbeit erforderlich waren......... Ich denke ihr habt ein generelles Problem........

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