Erstellt am 25.01.2009 um 13:52 Uhr von DonJohnson
So, was habt ihr genau? Die BV, die ein vorheriges Gremium abgeschlossen hat, kann durchaus noch gültig sein. Das hat mit dem Gremium als solches ncihts zu tun. Wenn sie nicht zeitlich begrenzt wurde wirkt sie nach. Auch im Falle einer Kündigung wirkt sie bis zum Abschluß einer neuen BV dieses Themas nach.
Was will euer AG denn ändern oder geändert haben?
Bitte ein paar mehr Infos...
Gruß
DJ
Erstellt am 25.01.2009 um 14:30 Uhr von Antrial
Hallo DJ,
wir hatten vor unserer Zeit gar keinen Betriebsrat. 1Woche vor unserer Wahl wurde durch unsreren Geschäftsführer eine Betriebsordnung herausgegeben deren Erhalt durch die Mitarbeiter durch Unterschrieft bestätigt werden mußte. In dieser Liste zum Erhalt stand aber als zweiter Satz - diese Betriebsordnung wird Teil des Arbeitsvertrages. Bei nichtunterschreiben durfte sie an den Mitarbeiter nicht ausgeteilt werden. Einige haben schrieftlich festgehalten nur für den Erhalt quittiert zu haben, für einige hat die ehemalige Sekretärin beim austeilen in der Liste unterschrieben. In dieser Einseitig festgelegten Betriebsordnung ist ein Stundenkonto von 80 Mehr oder Minderarbeitsstunden festgeschrieben. Jetzt will unser AG dieses auf 200 Erhöhen. Aber egal meine Frage ist kann er nur Kurzarbeit beantragen wenn es eine gültige BV über Flexzeitkonten gibt.
Erstellt am 25.01.2009 um 14:41 Uhr von DonJohnson
OK, lassen wir auch mal den Begriff der Betriebsordnung und alles weitere. Der Kern deiner Frage ist ein anderer.
Ich kann dir diese Frage nciht wirklcih beantworten. Hier gibt es aber bestimmt einige, die mit Kurzarbeit mehr Erfahrung haben als ich (zum Glück). Die Kurzarbeit wird beantragt, ich könnte mir also vorstellen, dass vielleicht die zuständige Stelle ein solches Arbeitszeitmodel als Grundlage sieht. Es kann aber auch sein, dass euer AG nur eine für ihn positive Flex Arbeitszeitregel haben möchte und euch versucht unter Druch zu setzen. Sattel das Pferd mal von der anderen Seite: Geht mit euerm AG zu der Stelle, die sollen euch die Notwendigkeit erklären. Jetzt so auf die schnelle, werdet ihr vermutlich ansonsten über den Tisch gezogen, was niemanden hilft. Gerade bei der Flex Zeit.
Die Infos, ob es wirklich so ist, die muß euer AG beweisen. Wenn dem so sei, kann ich dir mal unsere BV diesbezüglich mailen, als Vorlage für euch! Weißt du wie man das hier macht mit "ohne im Forum abspeichern"?
Gruß
DJ
Erstellt am 25.01.2009 um 15:06 Uhr von Uschi66
@Antrial
ich muss hier DJ recht geben, aus der Ferne hier einen Rat zu geben besonders im Zusammenhang mit Kurzarbeit ist schwer. Das Handeln des AG dürfte aber wohl zur Änderunge/Erweiterung der Arbeitsverträge geführt haben, zu mindest bei den AN welche bedingungslos unterschrieben haben. Hier sollte ein RA klären, ob diese Regelung ggf. wegen Verstoß gegen das AGB (Überraschungsklausel) nicht gültig ist.
Es ist aber wieder einmal ein gutes Beispiel für die Wichtigkeit von BR als Partner der AN. Auch ein Zeichen dafür, dass AN nicht einfach etwas unterschreiben was sie vom AG vorgelegt bekommen, besonders ohne vorherige rehctliche Prüfung/ Beratung.
Erstellt am 25.01.2009 um 15:25 Uhr von huwiel
hallo antrial
wir haben vor 4-5 jahren eine BV über ein zeitkonto von 200 Std. abgeschlossen.
die erfahrung hat gezeigt das sich diese für uns bewährt hat.
bevor der AG das personal in kurzarbeit schickt muss die betr.person allen alten
urlaub sowie das zeitkonto abgebaut haben.
wenn der AG kurzarbeit beantragt müsst ihr unbedingt auf die fristen achten
die der AG einhalten muss.
Erstellt am 25.01.2009 um 15:34 Uhr von DonJohnson
@huwiel
Boah hey, du bist echt mutig so einen Blödsinn hier zu verzapfen!!!! Ganz ehrlich!!! Ich werde mal in m ich gehen, mich ab regen und dann reden wir mal tachelis bitte, ok?
Erstellt am 25.01.2009 um 15:39 Uhr von rainer w
Nicht zu vergessen ist dabei auch das Intigrationsamt, denn auch die Intressen der Schwerbehinderten müssen gewahrt bleiben.
Im Übrigen glaube auch ich das euch der AG euch nur unter Druck setzen will. Was spricht dagegen das Vertreter des BR selbst mal zur ARGE gehen und sich genauere Informationen holen?
Erstellt am 25.01.2009 um 15:46 Uhr von DonJohnson
@huwiel
Ich will echt nciht persönlich werden... ABER: wie kannst du eine solch pauschale Meinung abgeben? Wir alle hier kennen eure BV nicht und grundsätzlich sind 200 Stunden Plus und Minus wohl mehr als AG freundlich und AN feindlich!Gehst du mit mir zumindest dahingehend konform? Bei einer 40 Stundenwoche wären das ein Zeitraum von 10(!) Wochen über die der AG vermutlich bei euch nach Dünken bestehen kann! Wie ist der Auf- und Abbau bei euch geregelt, was ist mit der Insolvenzsicherung? Wie sieht es aus mit dem Hinterbliebenden Schutzes? Fragen über Fragen. Wie sieht das MBR des Gremiums aus? Wann 200 für euch gut war, wieso denkst du dass es für alle gut ist? Hat euer AG euch auich das Messer auf die Brust gesetzt und wollte es durchboxen? So wie anscheinend hier?
Warum ist es so schlimm Kurzarbeit zu beantragen? Hat der AG Angst die Hosen runter zu lassen? Wenn ja, warum? Und noch ne geile Frage. Wie sieht der Ausgleichszeitrum aus? was steht in eurer BV? Ich als AG lasse alle bis 200 Stunden ins Minus zu laufen und behaupte es geht uns schlecht. Wie soll der AN das aufholen? Wird dann Mehrarbeit vergütet? wohl kaum...
Nee, ganz ehrlich, das geht ja gar nicht!!!!
Gruß DJ
Erstellt am 25.01.2009 um 15:48 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Warum willst Du mit 'huwiel' Tacheles reden?
So schlecht ist das doch gar nicht, was bei dort geschieht:
Alter Urlaub weg und AZ-Konto auf Null.
Hat huwiel etwas von 200 Minusstunden gesprochen?
Erstellt am 25.01.2009 um 15:53 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Boh hey, deine Antwort oder Frage geht ja jetzt auch gar nciht, ich hoffe das war ironisch!!! Wer schrieb was von altem Urlaub? Hallo? bist du noch bei Sinnen? Deinen Humor sollte es ein solcher sein, versteht nciht jeder (vermutlich am allerwenigsten ich).
Ich zumindest sage nur dass diese Regelung gar nciht geht - echt nciht - 200 Stunden lächerlich!!!! Alter Urlaub - Dummfug!!! Drücke dich so aus, das man dich versteht, aber das jetzt war Schmarn - ist so!!!
DJ
Erstellt am 25.01.2009 um 15:57 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Auch für dich gilt meine Meinung, bitte keine Antworten ändern!!!
Also wenn ein Flexzeitkonto genannt wird mit der zahl von 200 dann ist davon auszugehen, dass es 200+ 200- sind ansonsten wäre das Verhältnis anders dargelegt worden.
Aber ich gebe dir in soweit Recht, dass es sich auch um ledioglich 200+ Stunden habndeln könnte!!!
Erstellt am 25.01.2009 um 16:04 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Hallo?
Ich habe nur den letzten Satz dazu geschrieben!
Und 'huwiel' hat in der Fassung, die mir zur Verfügung steht etwas von altem Urlaub geschrieben (also, der vom letzten Jahr) und Stundenabbau (also Mehrarbeit).
Was ist daran falsch?
Ich bin sehr verwirrt über Deinen Ton...
Erstellt am 25.01.2009 um 16:04 Uhr von Uschi66
@all
Es kommt bei der BV 'huwiel' darauf an, was z.B. beim Thema Urlaub genau geregelt ist. Es kann sich ja wenn überhaupt nur um den nicht bereits verplanten Urlaub (also noch nicht von AN angemeldeten und vom AG genehmigten Urlaub) handeln. Bei Kurzarbeit zu Jahresbeginn klappt dieses vermutlich noch. Denn wenn Urlaub angemeldt und genehmigt ist un der AN auch schon gebucht hat, geht es nicht mehr. Hierzu hat 'huwiel' keine Angaben gemacht.
Weiter in Flexkonto in dieser Größe halte auch ich für Bedenklich oder zu mindest für nachdenklich. Es gibt auch keine Aussagen ob es hie rnur um plu sondern auch um minus geht.
Weiter fehlen auch Aussagen in wie weit hier die Regelung des ArbZG beachtet werden, muss einmal im Jahr zu mindest ein "Nullstand" erreicht werden. Hat der BR Möglichkeiten bei dieser Regelung die Einhaltung des ArbZG noch zu erkennen, hier ggf. einzuwirken. Ist eine "Ampelregelung" vorgesehen (Ampel = MA im Rahmen der Möglichkeiten der BV und ArbZG ist im grünen Bereich, gelb oder rot). Weiter auch wie DJ schon hingewiesen, Insolvenzsicherung und Hinterbliebenden Schutzes und was ist beim Ausscheiden wie ist es mit der Freiwilligkeitsregelung, Rücksicht auf private Belange usw.. Kann der AG hier ggf. das Arbeitgeberrisiko (Auftragsrisiko) auf die AN abwätzen.
Erstellt am 25.01.2009 um 16:07 Uhr von Kölner
@Uschi66
Mensch Uschi...es geht um ALTEN Urlaub!
Ich zitiere:
"[...] allen alten urlaub sowie das zeitkonto abgebaut haben"
Erstellt am 25.01.2009 um 16:14 Uhr von Uschi66
@Kölner
...es geht um ALTEN Urlaub!
Das passt jetzt zu Jahresbeginn, doch ich gehe einmal davon aus, dass die BV das ganze Jahr Geltung hat. Im April ist dann i.d.R. der neue Urlaub auch "alter" Urlaub, oder greift die BV immer nur auf den Urlaub des Vorjahres? Dann stellt sich aber die Frage was ist hier ab April? Es fehlen hier weitere Aussagen.
Auch bezgl. des Zeitkontos wissen wir nicht ob es ggf. Regelungen hierzu im TV gibt. Grundsätzlich ist es ja gut alles möglich zu nutzen um Kurzarbeit zu vermeiden. Was ich hier aber immer vermisse sind Aussagen, gibt es Regelungen dass sofern nicht der ganze Betrieb betroffen ist, AN temporär in andere Bereiche umzusetzen, es könnte sogar dort Bedarf bestehen.
Erstellt am 25.01.2009 um 16:16 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Was ist denn bitte alter Urlaub in der BV von huwiel? Vorjahresurlaub, der eigentlich eh nciht sein sollte oder darf? Ok, ich gebe zu, das mit dem alten Urlaub habe ich echt irgendwie verdrängt, aber sowas in eine BV aufzunehmen, also einen Verstoß.... Hmmmm, sehr zweifelhaft. Der Urlaub ist zu nehmen und darf nach dem 31.12. blablabla - oder diffiniert der AG den Anteiligen Urlaub vielleicht als alten Urlaub und setzt dem Gremium wieder das Messer auf die Brust?
Ok, wenn du seine Aussage so interpretierst, könnte ein Schuh draus werden, aber dann kann das Gremium kewine guten Erfahrungen gemacht haben bezüglich einer Flex Arbeitszeit von 0 bis +200 Stunden!!! Aus diesem Grund liegt die Vermutung nahe, dass er oder sie es falsch ausgedrückt haben.
Ja, vielleicht habe ich mich im Ton vergriffen, zu meiner Meinung stehe ich aber nachwievor. Den Streß mit dem einen Datum wegen des PC Problems... wer austeilt muß auch einstecken können...
Erstellt am 25.01.2009 um 16:19 Uhr von DonJohnson
@uschi
Waren wieder einer Meinung - lach - und wieder warst du schneller.... Tse tse tse
Erstellt am 25.01.2009 um 16:23 Uhr von huwiel
ey dj
habe ich von 200 minus stunden gesprochen
diese Std (plus) wurden auf ein zeitkonto gespart.
übrigens kommt es darauf an wie man eine BV vereinbart und sie gestaltet.
unsere kollg.wolllten das zeitkonto sogar noch höher setzen, der AG abernicht.
was wir vor jahren abgeschlossen haben kommt uns nun zu gute.
Erstellt am 25.01.2009 um 16:27 Uhr von Kölner
@Uschi66, Don Johnson
Kennt Ihr das Merkblatt 8a für AG zum KuG der AfA? Dort stehen die Voraussetzungen für die Gewährung des KuG. Ich kann immer noch nichts anstössiges bei 'huwiel' finden.
Aber vielleicht habe ich den totalen Denk- und Lesefehler.
Erstellt am 25.01.2009 um 16:29 Uhr von DonJohnson
@huwiel
Jepp, sehe ich auch so, wenn du aber so extrem sprichst, dann mußte dich nciht wundern! Erkläre eure BV! Und ganz ehrlich - unter Pastorentöchtern, erkläre mir warum die MA das wollen und der AG nciht. Wie sieht die regelung genau aus - wenn du magst schicke ich dir gleich ohne Veröffentlichung hier. du mailst sie mir ich maile dir zurück wo ich Probleme sehe - eine solche Äußerung von dir - eine solche pauschalisierte ohne weitere Angaben finde ich dennoch mutig und überflüssig. Damit ich weiter lernen kann, zeig mir eure - dann reden wir weiter. Dann krieche ich hier auch zu Kreuze, wenn sie wirklich soooo gut ist wie du behauptest.
Gehst du den Deal ein?
Gruß
DJ
Erstellt am 25.01.2009 um 16:31 Uhr von Uschi66
@huwiel
habt ihr auch den Abbau und die Themen "Insolvenzsicherung und Hinterbliebenden Schutzes und was ist beim Ausscheiden" geregelt und geht dieses alles unte rde rBeachtung des ArbZG. Der BR muss hin und wieder auch einmal AN vor sich selbst schützen, denn oftmals überblicken gerade in guten Zeiten und junge AN nicht die ganzen möglichen Auswirkungen.
Habt ihr bei solchen weitgehenden Flexstunderegelungen auch an Koll. gedacht welche hier dieses aus welchen Gründen auch immer nicht können. Z.B. Schwerbehinderte und Mütter und Väter mit Kindern oder ältere Koll? Also dafür Sirge getragen, dass diese hier nicht unter Druck geraten bzw. ausgegrenzt werden?
@DJ ...zwei Herzen im Gleichklang was AN-Rechte/-Schutz betrifft ist doch gut. :-))
Erstellt am 25.01.2009 um 16:33 Uhr von kriegsrat
@ huwiel
lass dir von diesem cholerischen schlauschlumpf don johnson nicht in die suppe spucken
die bei" euch" abgeschlossene bv funktioniert bei" euch" und" ihr" profitiert davon- was will man mehr
praktische br-arbeit zum nutzen aller ,
auch ohne das thema in alle tatbestandsmerkmale und eventualitäten zu zerpflücken
Erstellt am 25.01.2009 um 16:34 Uhr von DonJohnson
@Kölner
nee, ich sagte schon, dass ich mit Kurzarbeit keine Erfahrung habe (glücklicher Weise). Kannst du mir mal zukommen lassen, hoffe aber ich benötige es nie. So oder so ist die pauschalisierte Darbringung Falsch und gefährlich gewesen! Ich kann auch behaupten, dass wir mit dem AG einen Lohnverzicht ausgehanbdelt haben - ob rechtens oder nciht sei dahin gestellt - und wir damit die besten Erfahrungen überhaupt gemacht haben... Eine Pauschalisierung ist niemals gut!!!!
Erstellt am 25.01.2009 um 16:34 Uhr von huwiel
und was den urlaub betrifft:
es soll betriebe geben wo ein teil des urlaubs mit ins neue jahr genommen werden
kann. sei es aus pers. oder betr. gründen.
kann man alles in einer BV mitreinnehmen
Erstellt am 25.01.2009 um 16:34 Uhr von Kölner
@Uschi66
Jau.
Jetzt fangen wir dann an, weitere Hypothesen aufzustellen. Prima...
Ich hätte da noch ein paar Tipps.
Erstellt am 25.01.2009 um 16:41 Uhr von huwiel
hallo uschi66
selbst verständlich ist dieses alles bedacht worden und vertraglich geregelt.
unser AG wird sich hüten dagegen zu verstossen da wir als BR auf strikte einhaltung achten werden
Erstellt am 25.01.2009 um 16:43 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Müssen wir das nciht, wenn wir so wenig Infos haben? Vielleicht kennst du die BV von huwiel - wir nciht. Eine Erklärung wäre also sinnig!
@Uschi
Hmmmmm ;-) mehr sag ich lieber jetzt nicht. Lach
@kriegsrat
Jo, genau - du mein "Freund" bist wieder da... Endlich wieder Schichtfrei? Wie dem auch sei, wenn dann "Schlaubischlumpf " bitte. Aber ich wußte es schon immer. Ich habe dir die Möglichkeit gegeben - du hast sie nciht angenommen. Tja. Laß es einfach!
Erstellt am 26.01.2009 um 23:19 Uhr von Antrial
Hallo,
habe jetzt die Antwort auf meine Frage. Habe heut mit einem Mitarbeiter der Arbeitsagentur telefoniert welcher in diesem Bereich tätig ist.
Eine BV über Flexzeit muß nicht vorhanden sein um Kurzarbeit zu beantragen.
Wenn es allerdings eine gibt ist diese dem Antrag beizufügen.
Danke trotzdem an alle für die Mühe
Antrial