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Flexzeit - Angestelltenarbeitsvertrag

A
Antrial
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe wieder mal eine Frage. Wir " basteln" gerade an einer BV Flexzeit und würden unsere Angestellten gerne mit einbeziehen. Das Problem ist das diese durch ihre Arbeitsverträge keine Arbeitszeitkonten haben da alle Überstunden am Monatsende gekappt werden. Unsere Frage ist nun steht eine BV über den Arbeitsverträgen ? Vielen Dank für eure Hielfe.

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Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

15.01.2009 um 18:37 Uhr

Jepp, sie steht drüber. Aber nach dem Günstigkeitsprinzip...

Wollt ihr vielleicht noch Anregungen für die Flex Zeit? Möchtest du die Gesetzespyramide mal sehen?

Gruß DJ

D
DonJohnson

15.01.2009 um 18:39 Uhr

@neskia

Jepp, aber ich biete den besseren Service ;-))))

A
Antrial

15.01.2009 um 23:37 Uhr

@ Don Johnson, es wäre nett wenn du die Gesetzespyramide mal durchschickst.

Danke im Vorraus Antrial

R
RAKO

16.01.2009 um 10:48 Uhr

@Antiral

"... da alle Überstunden am Monatsende gekappt werden" ???? "Wir arbeiten an einer BV"...... also habt Ihr einen BR!

Äh - war da nicht mal was mit "Mitbestimmung bei Überstunden"???

Warum genehmigt Ihr die Überstunden eigentlich, wenn Ihr wisst, dass sie nicht bezahlt werden?

Zur Erinnerung: Das im Arbeitsvertrag sich ein AN zu unbezahlten Überstunden verpflichtet heisst nicht, das der Betriebsrat damit außerhalb der Mitbestimmung steht. Und "freiwillige" Überstunden gibt es schon gar nicht.

Zur Frage der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit derartiger Klauseln bei abhängig Beschäftigten will ich mich mal gar nicht auslassen. Oder reden wir hier von LEITENDEN Angestellten? Dann habt Ihr eh keine Chance die ins Gleitzeitmodell einzubeziehen.

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