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Betrifft die Kurzarbeit auch die Vorgesetzten ?

R1
Roland 1968
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir sind ein Mittelständiges Unternehmen von ca 90 Mitarbeiter auch bei uns ist die Auftragslage eher schlecht das heißt unser Arbeitszeitkonto wurde von - 70 auf -105 Stunden erhöht,jetzt sollen wir uns gedanken machen das wir 5 Tage Urlaub nehmen oder Kurzarbeit beantragen sollen.Das was uns an der ganzen sache stört ist das es keinen der vorgesetzten betreffen soll und keinen aus dem Büro (Man hat uns gesagt jetzt könnten sie ihre liegengeblibene Arbeit erledigen sie haben kein Zeitkonto und auch sonst betrifft es sie nie. was aus unserer sicht nicht richtig ist. ) Meine Frage ist, ist das so richtig das es nur immer der kleine Arbeiter betrifft oder gillt das auch für die Vorgesetzten ? wenn ja wo steht das, was können wir tun?

7.49002

Community-Antworten (2)

P
pirat

24.01.2009 um 11:34 Uhr

@Roland 1968, nunja, die Regularien für Kurzarbeit werden im Vorfeld mit dem BR genehmigunspflichtig vereinbart, sinnigerweise durch eine BV. Da ist Solidarität gefragt und wenn alle in einem Boot sitzen, ja dann....

DAH
Der alte Heini

24.01.2009 um 22:42 Uhr

Roland 1968 Was soll man hierauf Antworten? pirat hat mit wenigen Worten eigentlich schon alles gesagt. Aber, jetzt zeigt es sich was ein Betriebsrat wert ist. Die gestellte Frage dürfte sich ein kompetenter BR selbst beantworten können, den ein aktiver und geschulter BR hätte sich diese Antworten schon selbst erarbeitet und mit dem Arbeitgeber entsprechend verhandelt und das so gerecht wie möglich für alle Beschäftigten.

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