Mindestlohn - bei Spielhallenaufsichtspersonen?
Hallo, wer kann mir sagen ob es bei Spielhallenaufsichtspersonen einen mindestlohn gibt ,oder ob der Arbeitgeber das zahlen darf was er möcht. Ich bekomme 5 euro50 brutto auf die Std. Nachtzuschlag und Wochenendzuschlag ist 0,25% ist das alles korrekt? darf er das? Bitte brauche dringend euren Rat....
Community-Antworten (2)
22.01.2009 um 21:30 Uhr
Hallo Ella,
ob es sich hier um einen Sittenwidrigen Lohn hadelt müsste ggf. ein Gericht einscheiden. Rechtgrundlage wäre §§ 612 Abs. 2, 138 BGB
Hier findest Du ein Urteil zu diesem Thema: http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/arbg-dortmund-sittenwidriger-lohn-im-discounthandel/
Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es für diesen bereich nach meiner Kenntnis nicht. Ob hier ein TV zur Geltung kommt kann ich auch nicht sagen.
22.01.2009 um 21:56 Uhr
@ella Vermutlich bekommst Du 25% Nacht- und WE-Zuschlag (0,25% bei 5,50 € machen 0,01 € und 25% bei 5,50 € machen 1,37).
Allemal ist das verdammt wenig. Dennoch ist man den Vertrag ja eingegangen...
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