Hallo, wer kann mir sagen ob es bei Spielhallenaufsichtspersonen einen mindestlohn gibt ,oder ob der Arbeitgeber das zahlen darf was er möcht. Ich bekomme 5 euro50 brutto auf die Std. Nachtzuschlag und Wochenendzuschlag ist 0,25% ist das alles korrekt? darf er das? Bitte brauche dringend euren Rat....