Erstellt am 22.01.2009 um 20:30 Uhr von Uschi66
Hallo Ella,
ob es sich hier um einen Sittenwidrigen Lohn hadelt müsste ggf. ein Gericht einscheiden. Rechtgrundlage wäre §§ 612 Abs. 2, 138 BGB
Hier findest Du ein Urteil zu diesem Thema:
http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/arbg-dortmund-sittenwidriger-lohn-im-discounthandel/
Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es für diesen bereich nach meiner Kenntnis nicht.
Ob hier ein TV zur Geltung kommt kann ich auch nicht sagen.
Erstellt am 22.01.2009 um 20:56 Uhr von Kölner
@ella
Vermutlich bekommst Du 25% Nacht- und WE-Zuschlag (0,25% bei 5,50 € machen 0,01 € und 25% bei 5,50 € machen 1,37).
Allemal ist das verdammt wenig. Dennoch ist man den Vertrag ja eingegangen...