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Mindestlohn - bei Spielhallenaufsichtspersonen?

E
ella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann mir sagen ob es bei Spielhallenaufsichtspersonen einen mindestlohn gibt ,oder ob der Arbeitgeber das zahlen darf was er möcht. Ich bekomme 5 euro50 brutto auf die Std. Nachtzuschlag und Wochenendzuschlag ist 0,25% ist das alles korrekt? darf er das? Bitte brauche dringend euren Rat....

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Community-Antworten (2)

U
Uschi66

22.01.2009 um 21:30 Uhr

Hallo Ella,

ob es sich hier um einen Sittenwidrigen Lohn hadelt müsste ggf. ein Gericht einscheiden. Rechtgrundlage wäre §§ 612 Abs. 2, 138 BGB

Hier findest Du ein Urteil zu diesem Thema: http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/arbg-dortmund-sittenwidriger-lohn-im-discounthandel/

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es für diesen bereich nach meiner Kenntnis nicht. Ob hier ein TV zur Geltung kommt kann ich auch nicht sagen.

K
Kölner

22.01.2009 um 21:56 Uhr

@ella Vermutlich bekommst Du 25% Nacht- und WE-Zuschlag (0,25% bei 5,50 € machen 0,01 € und 25% bei 5,50 € machen 1,37).

Allemal ist das verdammt wenig. Dennoch ist man den Vertrag ja eingegangen...

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