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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristeter Arbeitsvertrag - Urlaubsanspruch?

T
turnbeutelvergesser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

habe eine Frage zwecks befristeter Arbeitsvertrag... Wenn der AV im Oktober ausläuft, liegt der Urlaubsanspruch dann trotzdem bei der vollen Summe gem. § 5 Abs. 1 Nr 1 c oder muss dann die einzwölftelregel genommen werden?

Vielen Dank

6.91802

Community-Antworten (2)

U
Uschi66

22.01.2009 um 18:24 Uhr

@turnbeutelvergesser

§ 5 Abs. 1 Nr 1 c, ist schon richtig.

Warum traust Du dem Gesetz nicht ;-)

I
Immie

22.01.2009 um 22:40 Uhr

Ausser es besteht eine Vereinbarung zur Zwölftelung, dann müssen allerdings mindestens die 24/20 Tage des gesetzlichen Urlaubsanspruchs übrig bleiben

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