habe eine Frage zwecks befristeter Arbeitsvertrag... Wenn der AV im Oktober ausläuft, liegt der Urlaubsanspruch dann trotzdem bei der vollen Summe gem. § 5 Abs. 1 Nr 1 c oder muss dann die einzwölftelregel genommen werden?
Vielen Dank
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Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen