Befristeter Arbeitsvertrag - Urlaubsanspruch?
Hallo Zusammen,
habe eine Frage zwecks befristeter Arbeitsvertrag... Wenn der AV im Oktober ausläuft, liegt der Urlaubsanspruch dann trotzdem bei der vollen Summe gem. § 5 Abs. 1 Nr 1 c oder muss dann die einzwölftelregel genommen werden?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
22.01.2009 um 18:24 Uhr
@turnbeutelvergesser
§ 5 Abs. 1 Nr 1 c, ist schon richtig.
Warum traust Du dem Gesetz nicht ;-)
22.01.2009 um 22:40 Uhr
Ausser es besteht eine Vereinbarung zur Zwölftelung, dann müssen allerdings mindestens die 24/20 Tage des gesetzlichen Urlaubsanspruchs übrig bleiben
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