Hallo Zusammen,

habe eine Frage zwecks befristeter Arbeitsvertrag... Wenn der AV im Oktober ausläuft, liegt der Urlaubsanspruch dann trotzdem bei der vollen Summe gem. § 5 Abs. 1 Nr 1 c oder muss dann die einzwölftelregel genommen werden?

Vielen Dank