Erstellt am 15.09.2021 um 07:12 Uhr von Erbsenzähler
Hallo Werner,
Guck mal in den § 14 (Zulässigkeit der Befristung) des Teilzeit- und Befristungsgesetz. Da gibt es mehrere Ausnahmen für längere Befristungen ohne Sachgründe.
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html
Hier zu nennen sind
- Neugründungen innerhalb von vier Jahren.
- AN über 52
- Öffnungsklausel im Tarifvertrag
Wenn das nicht alles zutrifft. Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und die Entfristung einklagen.
Erstellt am 15.09.2021 um 08:32 Uhr von Werner12345
Oh danke für Antwort Erbsenzähler :) es steht bei der Verlängerung ein Öffnungsklausel aber nicht als Befreiung gründ. Genau ist geschrieben:
,, § 5 Befristung wird wie folgt ergänzt:
Das befristeter Arbeitsverhältnis wird bis zum 31.01.2023 verlängert. Die Verlängerung beruht auf der Öffnunhsklausel des Manteltarifvertrages (§ 3 MTV)
Also ich habe es gesucht aber es steht nuhr über arbeitszeitgeld, normal ist das kein sachliche grund , oder ich bin falsch .
Vielleicht weiß jemand was bedeutet der Öffnumgsklausel ? §3 MTV ?
Erstellt am 15.09.2021 um 09:25 Uhr von Pickel
Woher weißt du, dass kein Sachgrund vorliegt?
Erstellt am 15.09.2021 um 09:44 Uhr von Werner12345
Hallo Pixel .
Sachgrunde sind nuhr wen ist eine Vertretung andere Mitarbeiter oder macht man eine Ausbildung und etc.
Diese öffnungsklausel sagt über arbeitszeitgeld .
Ich brauche Antwort was das für eine klaisel ist , ob ich dass nicht falsch verstanden habe und ob aus Gründen diese klausel darf die Firma schon wieder mich auf nächste 2 Jahre befristet, obwohl maximalhösdauer von befristung ist 2 Jahren
Erstellt am 15.09.2021 um 10:01 Uhr von celestro
"Vielleicht weiß jemand was bedeutet der Öffnumgsklausel ? §3 MTV ?"
Da musst Du in den Manteltarifvertrag gucken, der für Dich gilt. Und da eben den §3. Ich habe gehört, das es Manteltarifverträge gibt, wo der AG bis zu 6 Jahre ohne Sachgrund befristen darf. Ob das bei Dir der Fall ist, kann niemand sagen. Da musst Du schon selbst gucken.
Erstellt am 15.09.2021 um 11:34 Uhr von Werner12345
Also in meine Arbeitsvertrag steht am punkt 3 nuhr über das probezeit und Kündigung nach dem arbeitantrit ist ausgeschlossen.
Erstellt am 15.09.2021 um 13:24 Uhr von celestro
Der Manteltarifvertrag ist aber etwas anderes als Dein Arbeitsvertrag.