Hallo,

ein Kollege möchte seine Personalakte einsehen. Da wir auf 3 verschiedene Gebäude verteilt arbeiten wäre es nötig, daß er von A nach B fährt. Jetzt war seine Frage, ob er zum Zwecke der Einsicht in die Akte, an der Stempeluhr die Arbeitszeit unterbrechen muss oder ob es zur Arbeitszeit zählt?

Eine weitere Frage wäre: Ist es in Ordnung, dass unsere GL von den AN verlangt, im Falle einer beantragten Kur sofort in der Firma Bescheid zu geben. Es genügt also nicht, wenn der Mitarbeiter erst dann Bescheid gibt, wenn die Kur genehmigt, somit also sicher ist. Diese Forderung kommt mir persönlich etwas komisch vor.

Danke schonmal und Grüße

Wonne