Einsicht in Akte zählt zur Arbeitszeit? Kurantrag bei GL melden?
Hallo,
ein Kollege möchte seine Personalakte einsehen. Da wir auf 3 verschiedene Gebäude verteilt arbeiten wäre es nötig, daß er von A nach B fährt. Jetzt war seine Frage, ob er zum Zwecke der Einsicht in die Akte, an der Stempeluhr die Arbeitszeit unterbrechen muss oder ob es zur Arbeitszeit zählt?
Eine weitere Frage wäre: Ist es in Ordnung, dass unsere GL von den AN verlangt, im Falle einer beantragten Kur sofort in der Firma Bescheid zu geben. Es genügt also nicht, wenn der Mitarbeiter erst dann Bescheid gibt, wenn die Kur genehmigt, somit also sicher ist. Diese Forderung kommt mir persönlich etwas komisch vor.
Danke schonmal und Grüße
Wonne
Community-Antworten (3)
22.01.2009 um 14:44 Uhr
Hallo wonne, zu 1. Frage: Auszug aus dem Lexikon von Juraforum.de "Der Arbeitnehmer selbst ist jederzeit während der Arbeitszeit und auch auch ohne das Vorliegen eines Grundes berechtigt, Einsicht in seine Personalakte zu nehmen und Abschriften anzufertigen. Sollten diese länger dauern, so sind sie außerhalb der Arbeitszeit anzufertigen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Kopien aus der Personalakte für den Arbeitnehmer anzufertigen, der Arbeitnehmer ist aber berechtigt, Kopien auf seine Kosten anzufertigen. Sofern neben einer Hauptakte den Mitarbeiter betreffende Schriftstücke u.Ä. an anderen Orten aufbewahrt werden, hat die Personalakte dahingehende Hinweise zu enthalten."
zu 2. Frage: Der Kurbescheid ist dem AG vorzulegen, aber nicht der Antrag zu einer Kur. Aber man kann aus Fairness dem AG sagen, dass man eine Kur beantragt hat.
22.01.2009 um 14:58 Uhr
Hey Pit47, das ging ja schnell! Vielen Dank für die Antwort.
Zu deiner 2. Antwort: Das mit der Mitteilung aus Fairness ist klar, es ist nur unklar ob es rechtlich ok ist, wenn die Planung einer Kur in unserer Betriebsordnung ausdrücklich verlangt wird!?
Gruß Wonne
22.01.2009 um 15:15 Uhr
@wonne Was sagt bzgl. der zeitlichen Lage der Kur der AV oder der TV?
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