W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht Personalakte - muss die sofort gewährt werden?

A
Amalia
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen! Ich (BRV) wollte Einsicht in meine Personalakte nehmen. Die Aussage des Personalchefs war: Er müsste die Akte erst mal selber lesen, er würde mir Bescheid geben wann ich Einsicht nehmen darf. Meine Frage: Kann der Personaler mir das vorschreiben oder kann ich darauf bestehen, dass ich sofort Einsicht nehmen kann? Gruß Amalia

4.14902

Community-Antworten (2)

V
viktor

17.11.2005 um 09:51 Uhr

soweit mir die Rechtsprechung im Gedächtnis ist, muss der Personalabteilung auch Zeit eingeräumt werden, die Akte zur Einsicht bereit zu stellen. Gemeint ist hier eine kurze Frist - nicht etwa: "Kommen Sie mal nächste Woche wieder"

Nimm die Sache sportlich: So hat der Personalchef die Gelegenheit alles aus der Akte zu entfernen, was Du ohnehin nicht drin haben willst. Wenn Du Einsicht nimmst, lege ein Inhaltsverzeichnis mit dem Datum der Erstellung an und füge es der Akte hinzu. Dann kann auch nachträglich nichts hinzugefügt werden, was zeitlich vor diesem Termin lag.

F
Fayence

18.11.2005 um 15:59 Uhr

Hallo Amalia, Viktor hat Recht. Das Recht auf sofortige Einsicht ist nirgendwo niedergeschrieben. Falls bei Dir der BAT greifen sollte, ist das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte dort übrigens geregelt. Wichtig ist der Hinweis von Viktor, nach Einsichtnahme Deine eigenen Notizen/Erklärungen der Akte hinzuzufügen, was auch rechtlich abgedeckt ist.

Ihre Antwort