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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht in Personalakten - zulässig, dass ein Vorgesetzter die Akte ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer einsehen kann?

F
Foxy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben heute von einem Arbeitnehmer die Info erhalten, dass sein Vorgesetzer ohne sein Wissen sich die Personalakte des Arbeitnehmer geben lassen und gelesen. In der Akte werden auch vertrauliche Unterlagen wie Kreditverträge (wir sind BR einer Bank) verwahrt. Der Vorgesetze wurde somit auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Kenntnis gesetzt. Iist es zulässig, dass ein Vorgesetzter die Akte ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer einsehen kann?

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Community-Antworten (2)

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Kriegsrat

26.03.2009 um 11:35 Uhr

Firmeninhaber, Geschäftsführer und direkte Vorgesetzte haben ein Recht, die Personalakte einzusehen... Absprache mit dem AN braucht es dazu nicht gegenüber anderen "Dritten" ist sie gegen Einsichtnahme zu schützen

P
paula

26.03.2009 um 12:17 Uhr

es stellt sich eher die Frage warum Kreditverträge in der Akte sind. Gibt es dafür einen speziellen Grund (z.b. steuerrechtliche Gesichtspunkte wg. geldwerten Vorteil etc)?

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