Jahresurlaub bei Erkrankung auch über 31.03. hinaus
Guten Morgen liebe KollegInnen. Habt Ihr es alle schon gehört/gelesen? http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/683/455359/text/
Community-Antworten (6)
21.01.2009 um 09:42 Uhr
ist für mich nicht unbedingt neu. Wir regeln diese Sachen hier auch so.
21.01.2009 um 09:49 Uhr
Elefantus, das EuGh Urteil dürfte auch für Dich neu sein... ;-)
21.01.2009 um 09:58 Uhr
Lotte, sicher ist das urteil neu, aber wenn das schon so im Betrieb geregelt wird, dann bedarf es kein Urteil ;-)
LG
21.01.2009 um 11:06 Uhr
@Elefantus Witzig! Nur hast Du es 'eigentlich' nicht anders regeln können...
21.01.2009 um 11:28 Uhr
@all
Dass dieses Urteil anstand war ja bekannt, ich habe auch mit diesem Ausgang gerechnet. Nun wird es aber interessant werden, wie das BAG dieses Urteil auslegt. Denn es war die Rede davon, dass dieses sich nur auf den Mindesturlaub lt. BUrlG bezieht. Dieses ging auch so aus den Begründungen des Anklägers hervor. Es hieß damals, ein gesetzlicher Mindesturlaub kann nicht verfallen.
@Elefatus Es wäre schon eine sehr große Ausnahme, gerade heute, wenn ein AG freiwillig etwas zahlen worauf kein Rechtsanspruch besteht, abgesehen von AT-Zulagen
21.01.2009 um 18:28 Uhr
@Uschi66 Und auch hier frage ich direkt nach: Kann man denn im Betrieb etwas anderes vereinbaren als das, was gesetzlich, resp. tariflich eindeutig und m.E. nicht dispositiv geregelt ist?
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