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Kurzarbeit - Wie verhält es sich mit d.Lohnfortzahlung im Kankheitsfall?

M
MAGICBOX44
Nov 2016 bearbeitet

Moin Moin! Unser AG hat jetzt v.Februar bis ende Juli beim Arbeitsamt Kurzarbeit angemeldet. Wie verhält sich mit d.Lohnfortzahlung im Kankheitsfall ( weniger oder gleichbleibend ),Urlaubs-u.Weihnachtsgeld u.dem Jahresurlaub während dieser Zeit ( weniger oder gleichbleiben )? Gibts dafür irgendwelche Paragraphen wo man das nachlesen und sich ausdrucken kann? MAGICBOX44

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Community-Antworten (1)

U
Uschi66

20.01.2009 um 18:12 Uhr

Die Rechtgrundlage ist das SGB III

google mal die Begriffe "Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld", dann findest Du eine ganze Menge Infos.

Wird man während der Kurzarbeit krank (AU) so bekommt man Krankengel in Höhe des Kurzarbeitergeldes.

U.a.

Kurzarbeitergeld - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/nn_27620/Navigation/zentral/Unternehmen/Hilfen/Kurzarbeitergeld/Kurzarbeitergeld-Nav.html

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