Kurzarbeit - Wie verhält es sich mit d.Lohnfortzahlung im Kankheitsfall?
Moin Moin! Unser AG hat jetzt v.Februar bis ende Juli beim Arbeitsamt Kurzarbeit angemeldet. Wie verhält sich mit d.Lohnfortzahlung im Kankheitsfall ( weniger oder gleichbleibend ),Urlaubs-u.Weihnachtsgeld u.dem Jahresurlaub während dieser Zeit ( weniger oder gleichbleiben )? Gibts dafür irgendwelche Paragraphen wo man das nachlesen und sich ausdrucken kann? MAGICBOX44
Community-Antworten (1)
20.01.2009 um 18:12 Uhr
Die Rechtgrundlage ist das SGB III
google mal die Begriffe "Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld", dann findest Du eine ganze Menge Infos.
Wird man während der Kurzarbeit krank (AU) so bekommt man Krankengel in Höhe des Kurzarbeitergeldes.
U.a.
Kurzarbeitergeld - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/nn_27620/Navigation/zentral/Unternehmen/Hilfen/Kurzarbeitergeld/Kurzarbeitergeld-Nav.html
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