Erstellt am 20.01.2009 um 10:46 Uhr von carrie
@Sanieris
Vielleicht hilft das hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27620/Navigation/zentral/Unternehmen/Hilfen/Kurzarbeitergeld/Kurzarbeitergeld-Nav.html
Erstellt am 20.01.2009 um 11:16 Uhr von Konrad
Hallo Sanieris
Gibt es einen Tarifvertrag ? In manchen Tarifverträgen ist eine Aufzahlung zum KUG vorgesehen. Wenn nicht wäre auch eine freiwillige Aufzahlung des AG denkbar?
Zur Kurzarbeit ist der BR zu beteiligen und sollte dazu eine BV abschließen, wo solche
Punkte auch zu überdenken sind.
Erstellt am 20.01.2009 um 11:29 Uhr von Mic34
Hallo Sanieris,
Konrad hat völlig recht. Ohne eine Betriebsvereinbarung keine Kurzarbeit! Ihr habt also gute Karten da eine Zuzahlung zum KUG auszuhandeln. (Das Arbeitsamt ist das im übrigen völlig egal und ich würde euch auch raten die Verhandlungen abzuschließen bevor ihr zur Arbeitsagentur geht >> Ämter haben da oft einen anderen Blickwinkel!).
Ich würde folgendermaßen vorgehen.
1. Vom Arbeitgeber Informationen zu Kosten,Umsatz,Personal,Zeitkonten Urlaub..usw. verlangen.
2. Ihm vorrechnen wieviel Geld er durch Kurzarbeit spart.
3. Ihm Klarmachen, dass es sich um Leistungen aus einem Sozialtopf handelt, die Kollegen für das Unternehmen auf Geld verzichtet und der AG auch seinen Teil dazu beitragen muss.
4. Denn ohne BV keine Kurzarbeit!!!
5. Ist es auch wichtig in einer BV einen Kündigungsschutz einzubauen z.B. "während der Kurzarbeit und 6 Monate danach sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen".
6. Nicht locker lassen, denn ihr habt gute Karten.
7. Ich würde auch überlegen die Kurzarbeit für einen längeren Zeitraum zu beantragen!
Hoffe das hift ein wenig.
Gruß Mic
Erstellt am 20.01.2009 um 11:50 Uhr von Sanieris
Danke Kollegen für die Antworten !
Ich glaub ich habe die Frage etwas unverständlich formuliert.
BV und so ist alles klar, auch Tarifvertrag wurde berücksichtigt.
Mir geht es um tipps z.B kann man Mietzuschuss bei Kurzarbeit beantragen ?
Oder sonst irgenwie Zuschüsse geltend machen bei Kurzarbeit.
Ausser dem KUG !
Aber Danke für Eure Hilfsbereitschaft !!!
Erstellt am 20.01.2009 um 12:18 Uhr von Uschi66
@Sanieris
Hier greifen dann nur die üblichen Möglichkeiten. Also Arbeitslosengeld II für Geringverdiener. Zuständig ist die AfA oder die ARGE/ Sozialämter.
Erstellt am 20.01.2009 um 13:36 Uhr von Alex27
Hallo Sanieris,
Uschi hat Recht. Wir haben das selbe Thema, allerdings noch keine KA eingeführt. Ich habe mich bezüglich sonstiger Leistungen bei der AfA erkundigt. Es kann jeder Leistungen anfordern, egal ob und wie viel staatliche Leistungen er bereits erhält. Allerdings muß er sich dort komplett offenbaren, also alle Einnahmen und Ausgaben, auch der Ehepartner, angeben. Den Weg muß jeder allein gehen.