W.A.F. LogoSeminare

Unterstützung bei Kurzarbeit - gibt es ausser KUG sonst nichts?

S
Sanieris
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen Bevor ich in der Argentur für Arbeit nachfrage, möchte ich Euch fragen. Wir haben 2 Monate Kurzarbeit für unsere Firma angemeldet Nun sind in einer Abteilung mehrere Mitarbeiter sehr starck davon betroffen. Sprich haben nur 4 volle Arbeitstage, da geht ihnen natürlich jede menge Geld ab. Wisst Ihr ob man da irgendwie Aufstockung oder Unterstüzung beantragen kann. Oder gibt es ausser KUG sonst nichts. Wenn ja wo ? Wäre um jeden guten Tipp sehr Dankbar ! Gruss Sanieris

6.78106

Community-Antworten (6)

K
Konrad

20.01.2009 um 12:16 Uhr

Hallo Sanieris Gibt es einen Tarifvertrag ? In manchen Tarifverträgen ist eine Aufzahlung zum KUG vorgesehen. Wenn nicht wäre auch eine freiwillige Aufzahlung des AG denkbar? Zur Kurzarbeit ist der BR zu beteiligen und sollte dazu eine BV abschließen, wo solche Punkte auch zu überdenken sind.

M
mic34

20.01.2009 um 12:29 Uhr

Hallo Sanieris,

Konrad hat völlig recht. Ohne eine Betriebsvereinbarung keine Kurzarbeit! Ihr habt also gute Karten da eine Zuzahlung zum KUG auszuhandeln. (Das Arbeitsamt ist das im übrigen völlig egal und ich würde euch auch raten die Verhandlungen abzuschließen bevor ihr zur Arbeitsagentur geht >> Ämter haben da oft einen anderen Blickwinkel!).

Ich würde folgendermaßen vorgehen.

  1. Vom Arbeitgeber Informationen zu Kosten,Umsatz,Personal,Zeitkonten Urlaub..usw. verlangen.

  2. Ihm vorrechnen wieviel Geld er durch Kurzarbeit spart.

  3. Ihm Klarmachen, dass es sich um Leistungen aus einem Sozialtopf handelt, die Kollegen für das Unternehmen auf Geld verzichtet und der AG auch seinen Teil dazu beitragen muss.

  4. Denn ohne BV keine Kurzarbeit!!!

  5. Ist es auch wichtig in einer BV einen Kündigungsschutz einzubauen z.B. "während der Kurzarbeit und 6 Monate danach sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen".

  6. Nicht locker lassen, denn ihr habt gute Karten.

  7. Ich würde auch überlegen die Kurzarbeit für einen längeren Zeitraum zu beantragen!

Hoffe das hift ein wenig.

Gruß Mic

S
Sanieris

20.01.2009 um 12:50 Uhr

Danke Kollegen für die Antworten ! Ich glaub ich habe die Frage etwas unverständlich formuliert.

BV und so ist alles klar, auch Tarifvertrag wurde berücksichtigt.

Mir geht es um tipps z.B kann man Mietzuschuss bei Kurzarbeit beantragen ? Oder sonst irgenwie Zuschüsse geltend machen bei Kurzarbeit. Ausser dem KUG ! Aber Danke für Eure Hilfsbereitschaft !!!

U
Uschi66

20.01.2009 um 13:18 Uhr

@Sanieris

Hier greifen dann nur die üblichen Möglichkeiten. Also Arbeitslosengeld II für Geringverdiener. Zuständig ist die AfA oder die ARGE/ Sozialämter.

A
Alex27

20.01.2009 um 14:36 Uhr

Hallo Sanieris,

Uschi hat Recht. Wir haben das selbe Thema, allerdings noch keine KA eingeführt. Ich habe mich bezüglich sonstiger Leistungen bei der AfA erkundigt. Es kann jeder Leistungen anfordern, egal ob und wie viel staatliche Leistungen er bereits erhält. Allerdings muß er sich dort komplett offenbaren, also alle Einnahmen und Ausgaben, auch der Ehepartner, angeben. Den Weg muß jeder allein gehen.

Ihre Antwort