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Sonderzhlg. ohne Mitbestimmung BR

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renius007
Jun 2021 bearbeitet

Hallo, aus der Fusion heraus gab es zu Bonuszhhlg. in dem einen Unternehmen die ind. Entscheidung des Vorstandes (mit BR) und im anderen Haus (ohne BR) ein Verteilungsgrundsatz mit letzendlicher Verteilung durch die Bereichsleiter auf den einzelnen Mitarbeiter. Jetzt erfolgte ohne Abstimmung die Auszahlung aufgrund der Verteilgrundsätze des einen Hauses. Wir haben bereits als BR hier auf die Einhaltung unseres Mitbestimmmungsrechtes §87 Abs. 1 Nr. 10 hingewiesen und eingefordert. Die Aussage kam jetzt, man habe lediglich die Verteilgrundsätze angewandt. 1.) N.m.M. hätte aber, aufgrund der Fusion, die Verteilung mit dem BR neu und aktiv im Vorfeld verhandelt werden müssen, auch wenn bestehende Verteilungsgrundsätze vorhanden sind, aber nur von einem Teil der neuen Firma? 2.) Ist auch die Verteilung bis auf Mitarbeiter dem Betriebsrat offen zulegen? 3.) Was könnte man jetzt noch tun? Vielen Dank.

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Community-Antworten (7)

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Kjarrigan

07.06.2021 um 14:02 Uhr

zu 1) Kann so nicht beantwortet werden, bei der Zusammenlegung (Fusion) zweier Betriebe übernimmt der größere BR den kleineren und es haben evtl, Neuwahlen stattzufinden. Die BV behalten solange ihre Gültigkeit. zu 2) Einsichtsrechtrecht Lohn und Gehaltlisten zu 3) Klären und MBR einfordern falls nicht erledigt.

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ganther

07.06.2021 um 14:56 Uhr

Es ist halt eine Frage was und wie hier fusioniert wurde. Das ist so noch unklar. Es kann so sein wie Kjarrigan schreibt, oder die Fusion ist anders gelaufen und daher andere Zuständigkeiten. Außerdem hat der AG hier ganz einfach die Möglichkeit solche Zahlungen auf die Ebene des GBR zu heben. Habt ihr den schon gebildet?

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renius007

07.06.2021 um 15:21 Uhr

Es ist ein neuer BR nach der Fusion gewählt worden.

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ganther

07.06.2021 um 15:36 Uhr

wo? in der Einheit die bereits vorher einen BR hatte?

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renius007

07.06.2021 um 15:42 Uhr

Der Betriebsrat wurde für beide fusionierte Häuser gewählt. Es gibt also ein Betriebsrat für das gesamte Unternehmen.

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ganther

07.06.2021 um 17:43 Uhr

m.E. sollte man da tiefer hineinschauen. Für mich ist noch unklar, warum ein BR nun gewählt wurde. Gab es einen Tarifvertrag zur Gestaltung der BR Struktur? Haben die MA des BR-losen Betriebes hier entsprechend den Wunsch geäußert? Wurde durch die Fusion ein Gemeinschaftsbetrieb gebildet (also wirklich im Sinne des Gesetzes und nicht nur, weil es halt gerade praktisch ist und man einen BR möchte). es kann nämlich durchaus sein, dass das bisher mit dem alten BR abgestimmte vorgehen weiterhin bestand hat. Das BetrVG ist ja auf die Kontinuität der BR-Arbeit ausgelegt. Nur wenn der bisherige Betrieb rechtlich im Sinne des BetrVG untergeht, entfallen die bisherigen Regelungen. Das kann sich ggf. bei einer Lösung über § 3 BetrVG ergeben.

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renius007

08.06.2021 um 17:41 Uhr

Es wurde ein neuer BR für das fusionierte Haus gewählt. Es gibt ein Verschmelzungsvertrag, aber kein Tarifvertrag. Ich nehme stark an, dass dadurch die alten Regelungen hinfällig sind. An alle Beantworter vielen Dank.

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