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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

permanenter Ausschuss wer hat wie viele Sitze?

F
Fran038
Jan 2019 bearbeitet

Wir sind aktuell 7 Betriebsratsmitglieder da bei Wahlen knapp unter 200. Nun haben wir die 200 erreicht und konnten uns mit der GF einigen, dass wir zwei weitere Betriebsräte haben ohne Neuwahl. Diese 2 ständigen Mitglieder dürfen mitarbeiten aber nicht abstimmen.

Wer bekommt die zusätzlichen Plätze bei 9? Wir haben 2 Listen. Die Verteilung ist dabei wie folgt: Aktuelle Verteilung bei 7: 2/5 (44/107 Stimmen) Verteilung m/w bei 7 (4/3) Liste 1: w,m,m,m,m,m Liste 2: m,w,m,m,w,m,m,m,w,w,m,m,m,m,w,m

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Community-Antworten (5)

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celestro

10.01.2019 um 16:40 Uhr

Was Ihr da treibt, ist in keiner Weise vom Gesetz gedeckt. Daher kann ich nur an Eure Vernunft appellieren und das zu lassen.

Alternative: Kollektiver Rücktritt und Neuwahl

F
Fran038

10.01.2019 um 16:46 Uhr

ja das bauchgefühl hatte auch immer... man verwies hier dass es möglich ist, ständige Mitglieder hinzuzufügen. Kennst du diese Sonderkonstellation?

T
takkus

10.01.2019 um 17:03 Uhr

Nein. hab ich noch nie gehört. wo soll das stehen?

P
Pjöööng

10.01.2019 um 17:04 Uhr

Das geht nicht!

Ihr verstoßt damit z.B. gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen.

Ich bin ja durchaus ein Freund davon, die Grenzen des BetrVG nutzbringend auszuloten, aber hier sehe ich keinerlei Nutzen!

Einen "kollektiven Rücktritt" sehe ich hier allerdings auch ncht als sinnvoll an.

R
rtjum

11.01.2019 um 09:38 Uhr

eindeutig nicht korrekt was ihr da machen wollt. Der 7er BR ist gewählt und bleibt auch genau so im Amt, es sei denn nach §13 (2) 1. BetrVG müsste neu gewählt werden.

Nachtrag: ab 200 MA steht euch aber eine Freistellung zu

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