Erstellt am 10.01.2019 um 15:40 Uhr von celestro
Was Ihr da treibt, ist in keiner Weise vom Gesetz gedeckt. Daher kann ich nur an Eure Vernunft appellieren und das zu lassen.
Alternative: Kollektiver Rücktritt und Neuwahl
Erstellt am 10.01.2019 um 15:46 Uhr von Fran038
ja das bauchgefühl hatte auch immer... man verwies hier dass es möglich ist, ständige Mitglieder hinzuzufügen. Kennst du diese Sonderkonstellation?
Erstellt am 10.01.2019 um 16:03 Uhr von takkus
Nein. hab ich noch nie gehört. wo soll das stehen?
Erstellt am 10.01.2019 um 16:04 Uhr von Pjöööng
Das geht nicht!
Ihr verstoßt damit z.B. gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen.
Ich bin ja durchaus ein Freund davon, die Grenzen des BetrVG nutzbringend auszuloten, aber hier sehe ich keinerlei Nutzen!
Einen "kollektiven Rücktritt" sehe ich hier allerdings auch ncht als sinnvoll an.
Erstellt am 11.01.2019 um 08:38 Uhr von rtjum
eindeutig nicht korrekt was ihr da machen wollt. Der 7er BR ist gewählt und bleibt auch genau so im Amt, es sei denn nach §13 (2) 1. BetrVG müsste neu gewählt werden.
Nachtrag: ab 200 MA steht euch aber eine Freistellung zu