Änderung der Zeiterfassung für fusionierte Mitarbeiter - BR mit im Boot?
Noch eine Frage: in unserem Unternehmen ist die Berechnung der Arbeitszeit folgendermaßen geregelt: es wird morgens eingestempelt und abends ausgestempelt. Die Zeitangabe erfolgt in 1/100 Industrieminuten. Wenn allerdings ein Kollege um 2 Minuten nach 7 Uhr (Arbeitsbeginn) anstempelt, wird sein Freizeitkonto mit einer vollen Viertelstunde belastet. Stempelt er nach der Arbeit aber bis zu 13 Minuten nach der jeweiligen Viertelstunde ab, bekommt er diese Viertelstunde nicht gut geschrieben. D.h., dass im ungünstigsten Fall ein Kollege fast eine halbe Stunde Arbeitszeit verlieren kann. Wir haben keine Gleitzeit, jedoch ein Freizeitkonto, welches sowohl ins Minus als auch ins Plus belastet werden kann. Der Grund für die Viertelstunden-Erfassung liegt darin, dass der Arbeitgeber auch nur Viertelstunden an den Kunden weitergeben kann. Nun ist zu unserer Firma durch Fusion noch eine kleine Firma hinzu gekommen. Diese Kollegen haben arbeitsvertraglich Gleitzeit vereinbart und sollen nun an unser starres Viertelstundensystem angepasst werden. Braucht die GF hier die Zustimmung des BR, selbst wenn die betroffenen Kollegen sich damit einverstanden erklären? Wir BRMs wollen nämlich weg von der starren Regelung, die die Kollegen nur benachteiligt. Welche Möglichkeiten seht ihr?
Community-Antworten (3)
19.01.2009 um 13:56 Uhr
Hallo Kollege,
der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht aus dem § 87 Abs.1 Satz 2. BetrVG. Alle Regelungen im Betrieb sollen per Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Das genaue Stenpeln mit Elektronischer Zeiterfassung ist sehr leicht einzustellen. Ihr müßt natürlich mit dem Arbeitgeber Verhandeln und zu den Regelungen die ihr wollt, stehen.
19.01.2009 um 14:02 Uhr
moin see-see,
ja er braucht. das alles ist unter dem Begriff "kollektiver tatbestand" im § 87 geregelt. ist das bisher bei euch über eine BV geregelt (kündigungsfrist?)? sagt eurem AG, daß hier nachverhandelt werden soll. lehnt er ab, dann erklärt ihr diese verhandlungen für gescheitert und ihr fasst einen beschluß zur einigungsstelle... also der ganz normal weg bei mitbestimmungspflichtigen regelungen.
19.01.2009 um 14:06 Uhr
hallo see-see Ihr habt ja bestimmt eine Betriebsordnung was steht denn da drin? Bei uns z.B. steht drin: Der AN ist verpflichtet,die Arbeitszeit pünktlich einzuhalten und voll auszunutzen. Zuspätkommende haben sich nach Eintreffen bei ihrem Vorgesetzten unter Angabe des Grundes zu melden. Bei Unpünktlichkeit gilt jede angefangene Viertelstunde ab der 4. Minute als voll versäumte Viertelstunde. Bei mehrmaliger Unpünktlichkeit kann der AN sogar abgemahnt werden.
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