Abrechnung Verpflegungspauschale
1 .Muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine Abrechnung über eine Verpflegungspauschale oder Mehrverpflegungsaufwand aushändigen , auch wenn alles abgezogen wird ? 2. Muss ein Arbeitgeber ein Dokument aushändigen wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort Tätig war ?
Community-Antworten (7)
10.02.2020 um 17:16 Uhr
zu 1.: ich würde ja sehr stark vermuten, dass der AG auch eine Null-Euro-Abrechnung aushändigen muss, da der AN vielleicht Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend machen möchte und dafür nachweisen können muss, dass er vom AG nichts ersetzt bekommen hat.
10.02.2020 um 17:32 Uhr
Wenn der Arbeitgeber hier zu Recht "alles abzieht", dann wird der Arbeitnehmer kaum VerpflegungsMEHRaufwendungen steuerlich geltend machen können.
10.02.2020 um 18:00 Uhr
zu 1.: In der Regel muss der AN es beim AG beantragen, wenn er Reisekosten geltend macht. Da kann der AN sich eine Eigenkopie machen, dazu den Kontoauszug der Erstattung und schon hat man Nachweise gegenüber dem FA. Klappt zumindest bei meinem Steuerberater und FA bisher Problemlos.
zu 2. Ähnliche Antwort - wenn du die Mehraufwendungen (km, auswärtige Tätigkeit) als Werbungskosten bei FA ansetzen möchtest, liegt es am FA - Sachbearbeiter, ob er dir deine Aufstellung abnimmt oder eine Bescheinigung vom AG bestätigen und unterschreiben lassen musst. Das ist kein Formular, sondern oft eine Eigenbescheinigung.
11.02.2020 um 11:02 Uhr
In diesem Fall Der Mitarbeiter der Auswärts geschickt wird ist aber 24 Std von zu Hause weg kein Familienleben keine möglichkeit auszugehen da auf einem im Bau befindliches Schiff unterbringung mit 2 oder mehr Personen auf einer Kabine Strenge Regularien . Der Mitarbeiter der in der Firma weiter Arbeitet ist nach 7 bzw 8 std .zu Hause kann dort den Garten pflegen ausgehen usw hat kein Alkoholverbot hat Fernseh , Internet ,über Nachrichten informiert all das was man auf Schiff (Alcatraz) nicht hat
11.02.2020 um 12:23 Uhr
Das Finanzamt interessieren aber nur die Mehraufwendungen bei einer Reise und deren Höhe ist auch ggf. nachzuweisen. Wenn der Kollege auf dem Schiss Vollverpflegung und Unterkunft bekommt, entstehen ihn keine Mehraufwendungen, dass heißt, er kann auch nichts absetzen. Frage mal die Brummi-Fahrer. Die bekommen die Verpflegungspauschale meist ausgezahlt, müssen sich dafür dann auch selbst verpflegen. Und das mach mal auf der Autobahn.....
11.02.2020 um 13:15 Uhr
Hallo worker33 - mir scheint Du hast das mit den "Steuerfreien Verpflegungspauschalen" nicht verstanden. Bitte google das mal und mach dich schlau. ES ist kein Arbeitsrechtliches Problem, sondern ein Steuerliches.
11.02.2020 um 13:28 Uhr
@xyz68 Ich bin Brummifahrer (wenn auch derzeit in unbekannten Krankenstand) und kenne das Problem. Auf meiner Abrechnung erscheint die Verpflegungspauschale (die ab 2020 übrigens gestiegen ist) unter Spesen. Wird bei uns immer so ausgewiesen weil Spesen ja eine Variable sind und kein festes immer Gleiches Gehalt.
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