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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abrechnung Verpflegungspauschale

W
worker33
Feb 2020 bearbeitet

1 .Muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine Abrechnung über eine Verpflegungspauschale oder Mehrverpflegungsaufwand aushändigen , auch wenn alles abgezogen wird ? 2. Muss ein Arbeitgeber ein Dokument aushändigen wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort Tätig war ?

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Community-Antworten (7)

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schauspieler

10.02.2020 um 17:16 Uhr

zu 1.: ich würde ja sehr stark vermuten, dass der AG auch eine Null-Euro-Abrechnung aushändigen muss, da der AN vielleicht Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend machen möchte und dafür nachweisen können muss, dass er vom AG nichts ersetzt bekommen hat.

P
Pjöööng

10.02.2020 um 17:32 Uhr

Wenn der Arbeitgeber hier zu Recht "alles abzieht", dann wird der Arbeitnehmer kaum VerpflegungsMEHRaufwendungen steuerlich geltend machen können.

K
Kjarrigan

10.02.2020 um 18:00 Uhr

zu 1.: In der Regel muss der AN es beim AG beantragen, wenn er Reisekosten geltend macht. Da kann der AN sich eine Eigenkopie machen, dazu den Kontoauszug der Erstattung und schon hat man Nachweise gegenüber dem FA. Klappt zumindest bei meinem Steuerberater und FA bisher Problemlos.

zu 2. Ähnliche Antwort - wenn du die Mehraufwendungen (km, auswärtige Tätigkeit) als Werbungskosten bei FA ansetzen möchtest, liegt es am FA - Sachbearbeiter, ob er dir deine Aufstellung abnimmt oder eine Bescheinigung vom AG bestätigen und unterschreiben lassen musst. Das ist kein Formular, sondern oft eine Eigenbescheinigung.

W
worker33

11.02.2020 um 11:02 Uhr

In diesem Fall Der Mitarbeiter der Auswärts geschickt wird ist aber 24 Std von zu Hause weg kein Familienleben keine möglichkeit auszugehen da auf einem im Bau befindliches Schiff unterbringung mit 2 oder mehr Personen auf einer Kabine Strenge Regularien . Der Mitarbeiter der in der Firma weiter Arbeitet ist nach 7 bzw 8 std .zu Hause kann dort den Garten pflegen ausgehen usw hat kein Alkoholverbot hat Fernseh , Internet ,über Nachrichten informiert all das was man auf Schiff (Alcatraz) nicht hat

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XYZ68

11.02.2020 um 12:23 Uhr

Das Finanzamt interessieren aber nur die Mehraufwendungen bei einer Reise und deren Höhe ist auch ggf. nachzuweisen. Wenn der Kollege auf dem Schiss Vollverpflegung und Unterkunft bekommt, entstehen ihn keine Mehraufwendungen, dass heißt, er kann auch nichts absetzen. Frage mal die Brummi-Fahrer. Die bekommen die Verpflegungspauschale meist ausgezahlt, müssen sich dafür dann auch selbst verpflegen. Und das mach mal auf der Autobahn.....

K
Kjarrigan

11.02.2020 um 13:15 Uhr

Hallo worker33 - mir scheint Du hast das mit den "Steuerfreien Verpflegungspauschalen" nicht verstanden. Bitte google das mal und mach dich schlau. ES ist kein Arbeitsrechtliches Problem, sondern ein Steuerliches.

D
DummerHund

11.02.2020 um 13:28 Uhr

@xyz68 Ich bin Brummifahrer (wenn auch derzeit in unbekannten Krankenstand) und kenne das Problem. Auf meiner Abrechnung erscheint die Verpflegungspauschale (die ab 2020 übrigens gestiegen ist) unter Spesen. Wird bei uns immer so ausgewiesen weil Spesen ja eine Variable sind und kein festes immer Gleiches Gehalt.

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