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Unterschiedlicher Urlaubsanspruch bei Mitarbeitern - kann BR handeln?

W
waterboy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma gibt es versch. vertraglich festgelegte urlaubsansprüche von beschäftigten im aussendienst von 28 und 30 tagen. diemitarbeiter sind alle in der gleichen altersstufe von 38 bis 44 jahren. vertraglich ist keine klausel eingefügt, dass ab datum xyz neueinstellungen weniger urlaub bekommen sollen als ältere mitarbeiter. was tun ? kann ich als br handeln oder muss der angestellte in person in handlung treten ?

dank und gruss

5.82204

Community-Antworten (4)

U
Uschi66

18.01.2009 um 12:42 Uhr

Gilt bei euch ein TV oder gibt es eine sonstige kollektive Regelung welche die Urlaubstage regelt?

Grundsätzlich muss der AG nur den Mindesturlaub lt. Bundeszrlaubsgesetz geben. § 3 (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Das Mehr ist freiwillig.

L
Lotte

18.01.2009 um 12:45 Uhr

waterboy, interessant würde es, wenn nur Frauen benachteiligt wären.

K
Kriegsrat

18.01.2009 um 13:31 Uhr

@waterboy, falls es bei euch keinen TV o.ä. gibt, hilft dir vielleicht folgendes weiter:

Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Gewährung freiwilliger Leistungen Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2007, Az.: 9 AZR 788/06, sich zu der Anwendung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Gewährung freiwilliger Leistungen geäußert. Dieser arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, gleich zu behandeln. Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Leistungen, so darf er keine Voraussetzungen aufstellen, unter denen er vergleichbare Arbeitnehmer des Betriebes aus sachfremden oder willkürlichen Gründen vollständig ausschließt oder schlechter behandelt. Wenn unterschiedliche Behandlungen eingeführt werden durch den Arbeitgeber, muss jeweils eine sachliche Rechtfertigung vorliegen.

es ging bei diesem urteil zwar nicht um urlaub, aber falls der AG freiwillig über das gesetzliche maß an urlaubsanspruch unterschiedlich zusätzliche urlaubstage gewährt, könnte das hier schon passen....

K
Kölner

18.01.2009 um 15:05 Uhr

@kriegsrat Never! Es ging in dem Urteil eben nicht um Urlaub. Zumal die AV-Parteien einen entsprechenden Willen mit der Unterschrift unter eben jenem AV bekundet haben: Ja, ich bin mit 28 U-Tagen einverstanden.

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