Erstellt am 18.01.2009 um 11:42 Uhr von Uschi66
Gilt bei euch ein TV oder gibt es eine sonstige kollektive Regelung welche die Urlaubstage regelt?
Grundsätzlich muss der AG nur den Mindesturlaub lt. Bundeszrlaubsgesetz geben. § 3 (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Das Mehr ist freiwillig.
Erstellt am 18.01.2009 um 11:45 Uhr von Lotte
waterboy,
interessant würde es, wenn nur Frauen benachteiligt wären.
Erstellt am 18.01.2009 um 12:31 Uhr von kriegsrat
@waterboy, falls es bei euch keinen TV o.ä. gibt, hilft dir vielleicht folgendes weiter:
Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Gewährung freiwilliger Leistungen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2007, Az.: 9 AZR 788/06, sich zu der Anwendung
des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Gewährung
freiwilliger Leistungen geäußert. Dieser arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet
es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in einer
vergleichbaren Lage befinden, gleich zu behandeln. Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Leistungen,
so darf er keine Voraussetzungen aufstellen, unter denen er vergleichbare Arbeitnehmer
des Betriebes aus sachfremden oder willkürlichen Gründen vollständig ausschließt oder
schlechter behandelt. Wenn unterschiedliche Behandlungen eingeführt werden durch den Arbeitgeber,
muss jeweils eine sachliche Rechtfertigung vorliegen.
es ging bei diesem urteil zwar nicht um urlaub, aber falls der AG freiwillig über das gesetzliche maß an urlaubsanspruch unterschiedlich zusätzliche urlaubstage gewährt, könnte das hier schon passen....
Erstellt am 18.01.2009 um 14:05 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Never!
Es ging in dem Urteil eben nicht um Urlaub. Zumal die AV-Parteien einen entsprechenden Willen mit der Unterschrift unter eben jenem AV bekundet haben: Ja, ich bin mit 28 U-Tagen einverstanden.