Unterschiedlicher Urlaubsanspruch - neu eingestellte AN erhalten weniger - ist das o.k.?
Hallo Zusammen, unsere Angestellten haben alle 30 Tage Urlaub, das ist allerdings außertariflich. Neu eingestellte sollen nun nur 25 Tage Urlaub erhalten. Ist das ok? Ich meine, das führt doch zu Ärger, wenn zwei Leute mit unterschiedlichen Urlaubsanspruch zusammen sitzen. Danke für eure Info.
Community-Antworten (10)
31.05.2006 um 11:04 Uhr
Hallo Blixa
Aus welcher Branche kommt ihr?
Gruß BMW
31.05.2006 um 11:46 Uhr
Gilt ein Tarifvertrag? Wenn nicht, guckst du BUrlG.
31.05.2006 um 12:05 Uhr
Hallo zurück, wir sind aus der Papierverarbeitenden Branche. Tarifvertrag gilt nicht. Aber sollte nicht gleiches recht für alle gelten?
31.05.2006 um 12:11 Uhr
Frank B., das BUrlG wird diese Fragestellung nicht beantworten können. Dort ist lediglich der Anspruch auf 24 Tage Urlaub (bei 6 Tage Woche) für jeden AN festgeschrieben.
31.05.2006 um 12:15 Uhr
Fayence,
wenn im Gesetz nicht mehr steht dann ist der Anspruch wohl auch nicht höher...
31.05.2006 um 12:22 Uhr
Wenn kein TV greift, weshalb sollte der AG nicht das Recht haben, Urlaub individuell zu vereinbaren, sofern er den gesetzlichen Mindestrahmen einhält.
Der AG vereinbart mit den neuen Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen und diese haben doch die Möglichkeit, diese zu akzeptieren, oder bessere Bedingungen auszuhandeln.
Warum sollte das zu Ärger führen ? Weil die neuen Mitarbeiter sich schlechter verkauft haben ?
Dann müßte man ja auch in Zweifel stellen, ob es ungerecht wäre, wenn der AG den Mitarbeitern unterschiedliche AT-Zulagen gibt.
31.05.2006 um 12:24 Uhr
Verstößt diese unterschiedliche Regelung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Das möchte Blixa wohl wissen - und ich auch.
31.05.2006 um 12:26 Uhr
Danke Hirnixxl, du bringst es auf den Punkt.
31.05.2006 um 12:43 Uhr
Die Regelung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser Grundsatz ist auch nicht so zu verstehen, dass alle Arbeitnehmer die gleichen Ansprüche haben.
Gleichbehandlung bedeutet, dass kein Arbeitnehmer aufgrund seiner Rasse, Religion oder seines Geschlechtes schlechter gestellt werden darf.
31.05.2006 um 15:05 Uhr
Danke Z.Ickig! Genauso sieht´s aus.
Solange der AG nicht von gesetzlichen oder tariflichen Mindestbestimmungen nach unten abweicht, kann er machen, was will er.
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