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Unterschiedlicher Urlaubsanspruch - neu eingestellte AN erhalten weniger - ist das o.k.?

B
blixa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere Angestellten haben alle 30 Tage Urlaub, das ist allerdings außertariflich. Neu eingestellte sollen nun nur 25 Tage Urlaub erhalten. Ist das ok? Ich meine, das führt doch zu Ärger, wenn zwei Leute mit unterschiedlichen Urlaubsanspruch zusammen sitzen. Danke für eure Info.

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Community-Antworten (10)

B
BMW

31.05.2006 um 11:04 Uhr

Hallo Blixa

Aus welcher Branche kommt ihr?

Gruß BMW

FB
Frank B.

31.05.2006 um 11:46 Uhr

Gilt ein Tarifvertrag? Wenn nicht, guckst du BUrlG.

B
blixa

31.05.2006 um 12:05 Uhr

Hallo zurück, wir sind aus der Papierverarbeitenden Branche. Tarifvertrag gilt nicht. Aber sollte nicht gleiches recht für alle gelten?

F
Fayence

31.05.2006 um 12:11 Uhr

Frank B., das BUrlG wird diese Fragestellung nicht beantworten können. Dort ist lediglich der Anspruch auf 24 Tage Urlaub (bei 6 Tage Woche) für jeden AN festgeschrieben.

RI
Ramses II

31.05.2006 um 12:15 Uhr

Fayence,

wenn im Gesetz nicht mehr steht dann ist der Anspruch wohl auch nicht höher...

R
Rollie

31.05.2006 um 12:22 Uhr

Wenn kein TV greift, weshalb sollte der AG nicht das Recht haben, Urlaub individuell zu vereinbaren, sofern er den gesetzlichen Mindestrahmen einhält.

Der AG vereinbart mit den neuen Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen und diese haben doch die Möglichkeit, diese zu akzeptieren, oder bessere Bedingungen auszuhandeln.

Warum sollte das zu Ärger führen ? Weil die neuen Mitarbeiter sich schlechter verkauft haben ?

Dann müßte man ja auch in Zweifel stellen, ob es ungerecht wäre, wenn der AG den Mitarbeitern unterschiedliche AT-Zulagen gibt.

H
Hirnixxl

31.05.2006 um 12:24 Uhr

Verstößt diese unterschiedliche Regelung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Das möchte Blixa wohl wissen - und ich auch.

B
blixa

31.05.2006 um 12:26 Uhr

Danke Hirnixxl, du bringst es auf den Punkt.

Z
Z.Ickig

31.05.2006 um 12:43 Uhr

Die Regelung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser Grundsatz ist auch nicht so zu verstehen, dass alle Arbeitnehmer die gleichen Ansprüche haben.

Gleichbehandlung bedeutet, dass kein Arbeitnehmer aufgrund seiner Rasse, Religion oder seines Geschlechtes schlechter gestellt werden darf.

FB
Frank B.

31.05.2006 um 15:05 Uhr

Danke Z.Ickig! Genauso sieht´s aus.

Solange der AG nicht von gesetzlichen oder tariflichen Mindestbestimmungen nach unten abweicht, kann er machen, was will er.

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