wir sind ein Call Center und man bekommt einen Grundlohn und eine Provision-
nun zahlt der Arbeitgeber bei Urlaub und Krankheit nur den Grundlohn-
meiner Ansicht nach Verstoß gegen EFZR :
"Der Arbeitnehmer hat sowohl im Krankheitsfall gemäß § 3 Abs. 1 EFZG als auch an Feiertagen gemäß § 2 Abs. 1 EFZG einen Anspruch auf Fortzahlung der Provision. Es muss jeweils der fiktive Provisionsanspruch errechnet werden, den der Arbeitnehmer im maßgeblichen Zeitraum verdient hätte. Auch im Falle der Abwesenheit des Arbeitnehmers wegen Urlaubs oder Mutterschutzes sind die Provisionszahlungen bei der Bestimmung des Urlaubsentgelts bzw. Lohnfortzahlung bei mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot zu berücksichtigen." ( http://www.aus-innovativ.de/themen/provisionen_2578.htm )
Frage: kann man diesen Anspruch rückwirkend geltend machen?
Soll man um Arbeitsgericht zu vermeiden einen Kompromiß machen?( z.B ab sofort mit Provision aber nicht rückwirkend?)