Neuer Betriebsrat Fortbildungskosten
Neuer Betriebsrat Fortbildungskosten
Wenn der Betriebsrat einstimmig bestimmt, die BR Mitglieder bei einem neu gegründeten Betriebsrat in die Schulung Grundqualifizierung zu schicken, muss der Arbeitgeber die gesamten Schul- und Fahrtkosten zahlen? Gruss G
Community-Antworten (11)
29.03.2013 um 23:02 Uhr
@Guenerb Ja. § 40 BetrVG hilft...
01.04.2013 um 18:09 Uhr
Der AG könnte maximal ersparte Aufwändungen für Verpflegung abziehen. Die Rechtslage ist da ein wenig schwammig.
01.04.2013 um 18:15 Uhr
Das heisst die Schulung muss er zahlen ??? Inkl der Reisekosten ???
01.04.2013 um 18:21 Uhr
er muß die Schulung zahlen, er muß euren Lohn für diesen Zeitraum weiterzahlen, er muß die Fahrtkosten hin und zurück bezahlen...................
01.04.2013 um 20:09 Uhr
@ Guenerb
Wie wollt Ihr denn zur Schulung anreisen?
01.04.2013 um 20:40 Uhr
Haben wir nicht besprochen? Die günstigste Variante sollte der Chef doch bezahlen.
02.04.2013 um 11:19 Uhr
Man klicke im Menu ganz oben auf das braune "Bonbon", dass mit "Seminare für Betriebsräte" beschriftet ist. Im Menu auf der linken Seite gibt es dort einen Punkt "Kostenübernahme"...
HTH
03.04.2013 um 04:04 Uhr
????? Das heisst ?
03.04.2013 um 18:49 Uhr
Hallo Guenerb, was die Kollegen dir sagen wollen: im BetrVG ist die Antwort auf deine Frage zu finden!
- In §37 Abs. 6 ist die Teilnahme an (erforderlichen) Schulungsveranstaltungen geregelt:
- In §40 geht es um die Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers. Aufgrund deiner Schilderungen (neuer BR, Grundlagenseminare sollen besucht werden) MUSS der AG die Kosten (Schulungsgebühren, Löhne, Reisekosten etc.) übernehmen.
03.04.2013 um 20:37 Uhr
Vielen Dank Pillepalle TR. Der Arbeitgeber meinte bestimmen zu müssen welche Schulung man besucht. Laut BetrVG Paragragh 37 muss ich dem Arbeitgeber die zeitliche Lage mitteilen . Das habe ich getan und genehmigt bekommen. Den Rest klärt nun die Gewerkschaft bzgl. Der Kostenübernahme.
04.04.2013 um 10:47 Uhr
Nur noch ein kleiner Nachtrag: der Gesetzgeber unterscheidet nach sog. "erforderlichen" (die sind in §37 Abs. 6 geregelt) und "geeigneten" Schulungen (Abs. 7). Bei letzteren besteht keine Verpflichtung des AG das Entgeld fortzuzahlen. D.h. beim Besuch einer solchen "geeigneten" Schulung muss idR. Urlaub genommen werden. Der Gesetzgeber hat auch die Anzahl bzw. die Zeit, die er einem BRM für solche "37,7er-Schulungen" zugesteht, beschränkt: 3 resp. 4 Wochen (bei neuen BRMs) innerhalb der regelmäßigen Amtszeit. Daher der Tipp: ihr solltet bei der Auswahl von Schulungen in Zukunft auch ein Augenmerk drauf legen, ob es eine nach Abs. 6 oder 7 ist, denn das hat unter Umständen Auswirkungen auf die Urlaubsplanung des BR-Kollegen... ;-) Die allermeisten Seminaranbieter kennzeichnen aber ihre Schulungen in den Katalogen oder auf der Homepage, indem sie z.B. das Zeichen "37,6" (für §37 Abs.6) neben das jeweilige Seminar schreiben oder explizit darauf hinweisen (z.B. "Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für Betriebsräte erforderlich im Sinne von §37 Abs. 6 sind etc. pp")
Aber die ganze Litanei, die ich hier tippe, bekommt man auch in der erforderlichen(!) Schulungsveranstaltung "Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz Teil1" (oder wie auch immer vom jeweiligen Anbieter genannt) eingebläut. Ein Grund mehr, ein solches Seminar zu buchen :-)
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