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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fortbildungskosten- Abzug bei anderen Mitteln für fachl. Fobis aller med. Bereiche

P
Peredhel
Nov 2016 bearbeitet

Unser Arbeitgeber möchte die Fortbildungskosten für die Seminare der Betriebsratsmitglieder, die alle neu gewählt wurden, auf den Etat der fachlichen Fortbildungen der Mitarbeiter der Klinik legen. Im Klartext, unsere Kosten muss er tragen, zieht die Summe dann von den fachlichen Fortbildungen ab. Ist das so rechtens?

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Community-Antworten (1)

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Kölner

15.12.2006 um 14:32 Uhr

@Peredhel So machen das nette AG! Sie sparen auf einer anderen Seite ein. Ich würde ab jetzt eine hervorragende Öffentlichkeitsarbeit machen, den AG freundlich aber bestimmt auf den § 41 BetrVG hinweisen und ansonsten immer wieder betonen, dass Schulungsmassnahmen des BR nichts mit Fortbildungen der einzelnen AN zu tun hat. In sozialen Einrichtungen sind oft die Kosten des BR ein willkommener Anlass freiwillige Leistungen des AG herunterzufahren...

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