Erstellt am 15.12.2006 um 13:32 Uhr von Kölner
@Peredhel
So machen das nette AG! Sie sparen auf einer anderen Seite ein.
Ich würde ab jetzt eine hervorragende Öffentlichkeitsarbeit machen, den AG freundlich aber bestimmt auf den § 41 BetrVG hinweisen und ansonsten immer wieder betonen, dass Schulungsmassnahmen des BR nichts mit Fortbildungen der einzelnen AN zu tun hat.
In sozialen Einrichtungen sind oft die Kosten des BR ein willkommener Anlass freiwillige Leistungen des AG herunterzufahren...