W.A.F. LogoSeminare

nichtbezahlte Pausenzeiten aber AN darf die Betriebsstätte nicht verlassen

M
MRV-Mitarbeiter
Feb 2020 bearbeitet

Vorab: Wir arbeiten im 12 Stunden-Schichtsystem ( 06-18 & 18-06 Uhr als Sicherheitsdienstleister im MRV ( Maßregelvollzug ) Torhaus. Im Arbeitsvertrag ist 1 Stunde unbezahlte Pause vereinbart und sonnst nichts. Die Schichten sind mit 3 bzw. 2 Mitarbeitern besetzt. Frage: Da bei uns alles in die geschlossene Anstalt hinein und hinaus geht, alle Überwachungstechnik von den Stationen zusammenläuft, muß die Wache ( das Torhaus) rund um die Uhr besetzt sein. Wir haben zwar die Möglichkeit in einen Pausenraum uns Kaffee und Essen zuzubereiten aber verlassen dürfen wir das Objekt auch zu unser Pausenzeit, die zwar auf der Dienstanweisung fest ist, jedoch im realen Alltag nicht umsetzbar ( da immer jemand hinein oder heraus möchte ) leider nicht. Vor vier Monaten war der Zoll zu einer Routinekontrolle bei uns und erklärte das dieses Vorgehen des AG nicht Rechtens sei, der AG müsse unsere nicht bezahlte Pause aufgrund das wir das Objekt zu unseren Pausenzeiten nicht verlassen dürfen, bezahlen. Leider hat sich seitdem nichts geändert. Da wir ein Dienstleister sind der für den MRV eingesetzt wurde, haben wir keine Gewerkschaft oder Betriebsrat an dem man sich wenden könne. Auch in den unterschiedlichsten Foren oder Arbeitsrecht-Seiten haben wir keine Antwort auf unser Problem gefunden. Vielleicht ist hier jemand der sich in der Problematik auskennt ohne gleich einen teuren Anwalt zu nehmen. Wir wären sehr dankbar über Ratschläge für das weitere Vorgehen, Paragraphen im Arbeitsrecht insbesondere der bezahlten Pausenzeiten.

2.403022

Community-Antworten (22)

O
OSTSEEKÜSTE

10.02.2020 um 02:18 Uhr

Werdet persönlich Mitglied einer Gewerkschaft(z.B. Ver.di) dort erhaltet ihr Unterstützung. Pausenzeiten zählen grds. nicht zur Arbeitszeit und müssen daher nicht vergütet werden. Die Pausenzeit kann also von der Arbeitszeit abgezogen werden. Arbeitgeber müssen hier allerdings aufpassen: Ein pauschaler Abzug der Pausenzeit ohne Nachweis, dass die Pausen überhaupt bzw. in dieser Länge gewährt wurden, kann rechtswidrig sein mit der Folge, dass der Arbeitgeber die in Rede stehenden Zeiten dann als Arbeitszeit zu vergüten hat (Arbeitsgericht Hamm v. 30.01.2013 – Az. 3 Ca 1634/11).

T
Tulpe

10.02.2020 um 08:39 Uhr

Wendet Euch an den Zoll, spricht mit denen Sie sollen eine erneute Kontrolle machen wen es nicht anders geht. Das Bußgeld wird saftig und bestimmt ändert sich schnell was.

K
kratzbürste

10.02.2020 um 08:57 Uhr

Und vielleicht wählt ihr mal einen BR. Keine Gewerkschaft, kein BR. Nicht immer darauf hoffen, das andere was tun. Gehe zur Gewerkschaft und lasse dich beraten. Ein Prozent Beitrag ist jedenfalls weniger als das, was der AG dir vorenthält.

P
Pjöööng

10.02.2020 um 11:48 Uhr

"... die zwar auf der Dienstanweisung fest ist, jedoch im realen Alltag nicht umsetzbar ( da immer jemand hinein oder heraus möchte ) ..."

Wie ist das zu verstehen? Ihr müsst dann Eure Pause unterbrechen, habt also eher eine Art Berreitschaft als echte Pause?

Das Verlassen des Betriebsgeländes kann der Arbeitgeber unter Umständen verbieten, wobei allerdings die Mitbestimmung zu beachten wäre.

D
DummerHund

10.02.2020 um 12:34 Uhr

"Das Verlassen des Betriebsgeländes kann der Arbeitgeber unter Umständen verbieten, wobei allerdings die Mitbestimmung zu beachten wäre. "

Welche Mitbestimmung wenn kein BR vorhanden ?

Spannender wäre hier auch zu wissen wie viel gesetzliche Pause der AG neben den unbezahlten Pausen gewährt. Oder ob diese 1 Stunde schon die gesetzliche Pause beinhaltet. Bei letzterem käme man dann ja auf tägl. 11 Std. Arbeitszeit. Ich denke hier hätte der Zoll noch einiges mehr auf zu arbeiten. Würde mich diesbezüglich da noch mal ans Ordnungsamt wenden was die dazu sagen.

M
MRV-Mitarbeiter

10.02.2020 um 16:42 Uhr

Besten Dank für die hilfreichen Antworten, um auf eure noch anstehenden Fragen einzugen. -Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wäre eine gute Idee

-Dem Zoll interessieren zivilrechtliche Belange nicht, bei diesen Vergehen fällt vielleicht ein Verwarngeld oder Bußgeld in Höhe von 2000 € ( wenn überhaupt) an. Wir haben mal über den Daumen nachgerechnet, für 6 Monate Gehaltsnachzahlung von 1 Arbeitsstunde müßte uns der AG ca. 2000 € für die geleisteten Arbeitstage + Zuschlage für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertag usw. + Neuberechnung der Urlaubstage und Krankentage nachzahlen. Das Ganze für 10 Mitarbeiter, Da muss mann kein Kaufmann sein um das kleinere Übel mit den Verwarngeld/Bußgeld zu wählen...

-wenn wir mal Pause machen und Mitarbeiter, Krankenhauspersonal oder Patienten das Objekt verlassen wollen, müssen wir die Pause unterbrechen, das heißt die "Schnitte" bei Seite legen. Das Gleiche gild wenn Alarm ist oder unangemeldet Handwerker, Beamte, Richter, Polizei oder Anwälte uns besuchen.

  • und zur letzten Frage, ja, mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten 1 Stunde gesetzliche unbezahlte Pause ( die eigentlich wie oben beschrieben, keine echte Pause ist ) ist alles Abgegolten. Einige Kollegen gönnen sich zwar zwischendurch noch eine Raucherpause, jedoch wenn es die Lage erfordert, muß die Zigarette bei Seite gelegt werden.
P
Pjöööng

10.02.2020 um 16:49 Uhr

"Arbeitszeitgesetz § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch IM VORAUS FESTSTEHENDE Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Spätestens bei Beginn der Pause muss feststehen dass Ruhepause ist und diese darf nicht unterbrochen werden! Wenn es notwendig ist dass betriebsfremde Personen während Eurer Pause das Tor passieren können, dann müsst Ihr es halt offenstehen lassen... ;-)

D
DummerHund

10.02.2020 um 16:57 Uhr

Die Rechnung ist nicht ganz richtig. Bußgelder können bis zu 15.000 € sein pro Verstoß und Arbeitnehmer sein. https://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitszeiterfassung-urteil-gesetz-1.4464438-2

Pausen werden erst als Pausen gezählt wenn sie mindestes 15 min betragen. Heisst lässt man nach 10 min das Butterbrot liegen und macht was dienstliches, ist das keine Pause. Hier auch mal schauen wegen der Höchtarbeitszeiten die gesetzlich erlaubt sind.

N
nicoline

10.02.2020 um 18:08 Uhr

Die Schichten sind mit 3 bzw. 2 Mitarbeitern besetzt. und alle 2 oder 3 müssen die Schnitte beiseite legen?

J
jimbob2019

10.02.2020 um 23:10 Uhr

Unser AG plant die Mitarbeiter auch mit einer Stunde Pause ein, egal ob 6 oder 8 Std tägliche Arbeitszeit. Wegen der Flexibilität der Planung. Aber die AN können auch gesetzlich gerete Pausenzeit nehmen. Der AG kann nicht von den MA verlangen länger zu Arbeiten als Rechtlich nötig.

N
nicoline

10.02.2020 um 23:15 Uhr

jimbob2019 *Aber die AN können auch gesetzlich gerete Pausenzeit nehmen. * ?????

  • Der AG kann nicht von den MA verlangen länger zu Arbeiten als Rechtlich nötig.* Was bedeutet denn rechtlich nötig?
N
nicoline

11.02.2020 um 15:08 Uhr

Nun gut, Gegenfragen zu beantworten scheint immer mehr aus der Mode zu kommen. MRV Mitarbeiter Wenn 2-3 Mitarbeiter in der Schicht sind, müssen doch wohl nicht alle das Tor öffnen, da kann doch einer Pause machen. jimbob2019 Lass stecken, deine Antworten sind nicht wichtig. Wenn man hier antwortet, sollte man sich besser verständlich ausdrücken.

M
MRV-Mitarbeiter

13.02.2020 um 17:38 Uhr

@nicoline sicher ist es möglich in der Tagschicht mit 3 MA am Wochenende oder an Feiertagen die gesetzliche Pause einzuhalten, jedoch unter der Woche sehr schwierig, da viele Nebenarbeiten wie Post holen, Apotheken und Labordienste usw. anfallen. Zudem haben wir in der gesicherten Station ( MRV ) ein Verkaufsraum wo Waren des täglichen Bedarfs von den Patienten käuflich erworben werden können, der ebenfalls von uns betreut wird.

Man muss sich den MRV und das Torhaus so vorstellen, wie eine "kleine Gemeinde" wo eine ca. 8 Meter hohe Mauer mit Sicherungstechnik ( Lichtschranken / Kameras ) drumherum gebaut ist. Das Torhaus mit den Personen und KFZ-Schleuse ist der einzige Zugang zur "Gemeinde" alles, aber auch alles was zum Leben in dieser "Gemeinde" benötigt wird, Bettwäsche, Handtücher, Essen ( Frühstück, Mittag, Abendessen ) Trinken, mediz. Versorgung, Therapiebedarf ( wir haben mehrere Therapie-Gebäude ), Patienten Besuch, Rechtsanwälte, Polizeiermittler, Richter, Seelsorger, Ärzte, Handwerker um nur einige zu nennen, kommen über unser Torhaus. Zudem arbeiten im MRV in der Früh und Spätschicht Täglich ca. 20 Mitarbeiter die sich aus Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten zusammensetzt. Diese MA kommen und verlassen mehrmals täglich ( mit und ohne Patienten ) den MRV, also müssen bei uns durch die Personen Schleuse. Es ist ein ständiges kommen und gehen. Wenn also ein MA von uns in der Frühschicht ( 12 Stunden 06:00-18:00 ) die Botengänge erledigt, ein weiterer für den Verkaufsraum abgestellt ist ( wo auch Ware in die Regale geräumt werden muss ) sitzt immer ein MA vor den Monitoren ( Überwachungstechnik ) bedient die Personen Schleuse, gibt Schlüssel aus oder empfängt welche, zwischendurch kommt Essen für die Patienten ( muss vom LKW im Torhaus abgeladen und von uns auf Staton im MRV gebracht werden ) Abfall und leere Essenskisten von den Stationen zum Torhaus zurück, die Therapien mit Material versogt werden. Wenn Handwerker in den MRV kommen, werden diese von uns begleitet und bei Bedarf auf Station eingeschlossen, wenn dies nicht möglich ist, müssen wir von der Wache diese bis zur Beendigung der Arbeiten begleiten. Also unter der Woche ist es selten mal Langweilig.

Ich hoffe Ihr könnt euch jetzt ein kleines Bild über unsere tägliche Arbeit machen, wie schon geschrieben, der Zoll hatte unsere "gesetzliche Pause" von 1 Stunde beanstandet, weil wir unter der Woche kaum oder sehr selten diese voll beanspruchen können. Zudem haben wir, auch wenn die Zeit vorhanden wäre, nicht die Möglichkeit in unserer Pause das Objekt zu verlassen, da im Alarmfall alle Mitarbeiter sofort oder schnellstmöglich im Torhaus versammeln müssen. Mir geht hier für uns eine gesetzliche Grundlage zu finden, damit wir die uns vorgeschriebene "gesetzliche Pause" von 1 Stunde vom AG auch bezahlt bekommen.

Nocheinmal kurz zu den Fakten: -12 Stunden Arbeitszeit -davon 1 Stunde nichtbezahlte gesetzl. Pause -Pausenzeiten sind kaum einhaltbar -dürfen in der Pause das Objekt nicht verlassen

P
Pjöööng

13.02.2020 um 18:09 Uhr

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten müssen eingehalten werden. Sie dürfen nicht ersatzweise bezahlt werden.

Dann hat halt der Laden von 12 bis 2 zu und Ihr wechselt Euch entsprechend mit Pause und Torwache ab. Handwerker gibt es dann ebensowenig von 12 bis 2 wie Botengänge. Das hat Euer Arbeitgeber so zu organisieren dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

O
OSTSEEKÜSTE

13.02.2020 um 18:24 Uhr

Fakt ist aber auch eines, der AG hat garantiert einen Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber zur Sicherung Rund um die Uhr(24h).Dem zufolge wird die angebotene Dienstleistung für täglich 24 h bezahlt. Praktisch lässt sich Euer AG auch Eure Pausenzeiten bezahlen , nur Ihr seid die Dummen. Falls Ihr einen BR habt, dann wäre der §80 BetrVG angebracht , der Euch dem BR die Möglichkeit einräumt in den Dienstleistungsvertrag zu schauen.

M
MRV-Mitarbeiter

13.02.2020 um 21:19 Uhr

@Pjöööng bei allen Respekt, wir sind im MRV kein "Laden mit Öffnungszeiten" hast Du schon einmal einen Arzt, Richter oder Beamten in Ausübung des Dienstes vor verschlossener Tür warten lassen ? ? ? Oder wenn mal wieder das SEK oder die Feuerwehr vor der Tür steht, weil ein Patient ne Geisel genommen hat oder ein ein Patientenzimmer brennt ? Da kannste auch nicht sagen, Sorry aber wir haben gerade unsere gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause kommt mal nach 14:00 Uhr wieder....

Einige scheinen nicht zu wissen was ein Maßregelvollzug ist, nichts anderes als ein Knast und Patienten werden bei uns die "Häftlinge" genannt, weil diese verurteilte Straftäter ( Mörder, Vergewaltiger, Drogen und Alkoholabhängige mit kriminellen Hintergrund ) sind, aber in einen Krankenhaus in der geschlossenen Station untergebracht sind. Unsere Patienten kommen direkt von der JVA bzw. vom Gericht mit Richerlicher Anweisung bei psychisch Kranken.

Wir im Torhaus ( Wache ) sind verantwortlich das ein reibungsloser täglicher Ablauf garantiert wird ( Garantenstellung ). Notfalls haben wir uns vor dem Staatsanwalt zu verantworten.

M
MRV-Mitarbeiter

13.02.2020 um 21:24 Uhr

@OSTSEEKÜSTE Ein Dienstleistungsvertrag liegt vor,das will der Gesetzgeber schon. Leider gibt es noch keinen Betriebsrat bei uns, das dieses Objekt mit den jetzigen MA erst von unseren AG vor ca. 1 Jahr übernommen wurde. Aber die Gründung eines BR ist ne tolle Idee, Danke

C
celestro

13.02.2020 um 23:38 Uhr

"bei allen Respekt, wir sind im MRV kein "Laden mit Öffnungszeiten" hast Du schon einmal einen Arzt, Richter oder Beamten in Ausübung des Dienstes vor verschlossener Tür warten lassen"

Ich glaube mit "Laden" war eher gemeint:

"ein Verkaufsraum wo Waren des täglichen Bedarfs von den Patienten käuflich erworben werden können, der ebenfalls von uns betreut wird."

wenn man den von 12-2 zumacht, sollte das ja nicht gleich in Chaos enden (oder halt zu einer anderen Uhrzeit, wo es vielleicht besser passt).

P
Pjöööng

13.02.2020 um 23:44 Uhr

MRV-Mitarbeiter!

Ist in Ordnung! Geh zum Anwalt und lass Dich da beraten.

M
MRV-Mitarbeiter

14.02.2020 um 00:03 Uhr

@celestro / @Pjöööng Sorry wenn ich Dir "Pjöööng" auf die "Füsse" getreten bin, war nicht meine Absicht. Wie schon geschrieben, geht es nicht darum am Dienstleistungsvertrag der vom AG und dem Krankenhaus vereinbart wurde etwas zu ändern. Sondern darum, das der Zoll die 1 Stunde gesetzliche Pause beanstandet hat, mit der Begründung das wir das Objekt nicht verlassen dürfen. Unsere "Schnitten" bekommen wir schon zu essen, gar kein Problem. Nur wenn es eine gesetzliche Grundlage für so eine Entscheidung vom Zoll gibt, brauchen wir die gesetzliche Grundlage dafür um auf zivilrechtlichen Wege unsere Vorderungen beim AG durchzusetzen. Es gibt doch sicherlich noch mehere Berufszweige wie Polizei, Feuerwehr, Notärzte, Notarztfahrer usw. die ständig in Bereitschaft sind, wie ist da diese Situation geregelt ?

X
XYZ68

14.02.2020 um 08:59 Uhr

Ganz ehrlich,

hier wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt die im rechtlichem Rahmen liegen. Wenn der Zoll sagt, das geht so nicht, dann soll er zeigen, auf welcher Rechtsgrundlage er das so sieht. Ich kenne leider keine.

Im Arbeitszeitgesetz steht nun einmal nicht drin, dass man in der Pause das Gelände verlassen kann sondern nur die Mindestzeiten der Pausen (mehr geht immer) und das Pause halt Pause und somit frei von Arbeit ist.

Rein organisatorisch sollte es auch bei Euch möglich sein entsprechend Pause zu machen. Der Laden ist dann halt Frühs für eine Stunde geschlossen (Frühstückspause) und Mittags für 2 Stunden (Mittagspause).

Und in dieser Zeit sollte es halt auch egal sein, wo ihr euch befindet. Ansonsten kann man auch den Arbeitgeber fragen, wo es steht, dass man den Arbeitsplatz in der Pause nicht verlassen darf.

Mann kann dann halt nicht zusammen pause machen und was nicht geschafft wird, muss halt liegenbleiben. Sorry, aber ihr macht das Problem des Arbeitgebers zu euren.

M
MRV-Mitarbeiter

15.02.2020 um 23:16 Uhr

Mein Freund und Polizeibeamter aus NRW hat mir gestern ein Grundsatzurteil zur allgemeinen Pausen-Reglung vom LAG Meck-Vorpommern geschickt. Urteil vom 19.03.2019 Az.: 2 Sa 11/18 oder dem Link: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Pausen-muessen-der-Erholung-dienen~#

Für wen es von Interesse sein sollte.

Ich Danke allen für das rege Interesse und die hilfreichen Antworten.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

2 Betriebsstätten = 2 Betriebsräte. Jetzt will GF einen gemeinsamen Betriebsrat. Ist das rechtlich durchsetzbar?

Älter

Hallo, es sind ja nun demnächst wieder Betriebsratswahlen dazu habe ich mal einige Fragen. Firma A hat z.B. 1.000 Mitarbeiter auf zwei Betriebsstätten verteilt. Betriebsstätte A hat z.B. 300 M

Mitarbeiter aus Betriebsstätte A möchte sich in Betriebsstätte B zur Wahl aufstellen lassen. Ist das möglich?

Älter

Mitarbeiter aus Betriebsstätte A wurde zeitlich befristet (insgesamt bis jetzt z.B. 3 Jahre) zu Betriebsstätte B versetzt. Mitarbeiter der Betriebsstätte A würde sich aber gerne in Betriebsstätte B zu

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit

Älter

Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u

Entscheidung einer Niederlassung keinen eigenen BR zu gründen

Älter

Zum nachfolgenden Sachverhalt haben wir als BR leider keine Kommentierung gefunden, die unser Problem adäquat abbildet. Vielleicht kann hier jemand eine Einschätzung oder einen Hinweis geben. Sachver

Vetretung von Betriebsteilen durch BR von anderen Betriebsteilen - wieweit ist das möglich?

Älter

Hallo, ich habe eine Frage zur Zugehörigkeit von Betriebsstätten. Folgende Situation und Historie besteht bei uns: Unser Unternehmen ist durch Abspaltung eines Teils von einem großen Unternehme