Ein Kollege hat aus Krankheitsgründen noch 4 Wochen Resturlaub aus 2008. Er wird voraussichtlich erst wieder im Mai arbeitsfähig sein. Der Arbeitgeber beharrt darauf, dass der RU am 31.03.2009 verfällt, sofern er bis dahin nicht angetreten ist. Stimmt das so oder gibt es noch eine Möglichkeit für den AN den Urlaub im Mai zu nehmen?