Erstellt am 15.01.2009 um 12:14 Uhr von RAKO
Grundsätzlich: Arbeitszeiten und Pausen werden i.d.R. per BV geregelt und müssen dann an geeigneter Stelle öffentlich gemacht werden. Ist das bei Euch so? Wenn ja, dann hat der AN i.d.R. Pech gehabt.
Andererseits ist es das Problem des AGs, dem AN seine Pflichten zu erklären, dazu gehört auch die Arbeitszeit. Hat er das nicht gemacht, so ist das sein alleiniges Problem. Mehr noch: Während der Pausen wird nicht gearbeitet. Das weiss auch der AG bzw. seine Vertreter. Hat bei Euch niemand gemerkt, dass der Kollege in den Pausen durchgearbeitet hat? Der AG hat die Pflicht, den AN darauf hinzuweisen, das Pause ist. Hat er das nicht gemacht, hat er a) die Arbeitsleistung wissentlich entgegen genommen und muss sie auch bezahlen, b) i.d.R. gegen das ArbZG verstossen. In diesem Fall kann er dem AN nicht einfach die Arbeitszeit abziehen! Selbst wenn die zuständigen Vorgesetzten annahmen, dass der AN infolge einer einzelvertraglichen Regelung keine Pause macht, ändert das nichts an der Situation. Sie hätten sich in diesem Fall rückversichern müssen. Einfach wegschauen geht nicht.
Als BR würde ich den Arbeitgeber mal auf seine Pflichten hinweisen und nach Lösungen suchen. Allerdings ist eine Lösung, die das Problem dem AN auflastet, sprich Minusstunden, keine Lösung.
Den Kollegen würde ich in jedem Fall aus der Schusslinie nehmen, insbesondere wenn er befristet ist.
Erstellt am 15.01.2009 um 12:17 Uhr von Uschi66
@Politaba12
Der AG ist hier in der Zwickmühle. Er muss das ArbZG beachten bzw. auf seine Beachtung hinwirken.
Zahlt er nun Pausen in welchen in Folge der Missachtung des ArbZG gearbeitet wurde aus, stellt dieses ggf. eine Vorsätzliche Missachtung des ArbZG dar. Der AG kann dann ein Bußgeld auferlegt bekommen.
Hat der AG den AN auf die Einhaltung des ArbZG hingewiesen, also auch auf die Pflicht die Pausen gem. ArbZG einzuhalten, würde hier ein sanktionsfähiges Fehlverhalten des AN vorliegen. Dieses könnte dann Abmahnung und bei weiteren Missachtungen oder vorsätzichem Handeln des AN mit Kündigung enden.
Ein AG muss sofern ein AN auch nach Hinweis auf das ArbZG und Ermahnung ggf. mit Abmahnung handeln um sich nicht slebst in die Gefahr eines OWI zu bringen.
Erstellt am 15.01.2009 um 12:22 Uhr von Politaba12
@all
vielen Dank für die Antworten. Der Kollege hat einen 36 Stunden Vertrag. Warum es möglich war, dass er über eine Pause nicht bescheid wußte, kann ich mir auch nicht erklären.
Wo kann ich genau nachlesen, dass der AG in der Pflicht ist, den Mitarbeiter aufzuklären? Danke noch mal
Erstellt am 15.01.2009 um 12:40 Uhr von Akira
Wem ist es denn jetzt aufgefallen?
Wird bei euch die Arbeitszeit erfasst?
Erstellt am 15.01.2009 um 12:57 Uhr von betriebsratten
Mal so rum
Das ARbeitszeitgesetz gehört mit zu den aushangpflichtigen Gesetzen.
welche noch erfahrt Ihr hier
http://www.osnabrueck.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/recht/Arbeitsrechtliche_Informationen/bru-gesetze-ausha.jsp
Und wenn das Arbeitszeitgesetz NICHT aushängt oder in allgemeiner Form öffentlich hingewiesen wird wo man es einsehen kann dürfte der AG mit in der Verantwortung sein.
Aber grundsätzlich muss die Pause abgezogen werden, hier hat der AG keinen Spielraum. Ist besonders schmerzlich wenn Überstunden oder Mehrarbeit gemacht wird: Zeit wird eine Minute überschritten...und schwups sind 30 min. weg....
Erstellt am 15.01.2009 um 14:38 Uhr von peanuts
"Er wußte nicht, dass seine Arbeitszeit eine Pause beinhaltet und hat eben keine gemacht. "
Dann würde ich dem AG ganz kräftig auf die Füsse treten und ihm klar machen, dass Pausenzeiten im voraus festgelegt und bekannt sein müssen. Und das scheint bei Euch ja nicht der Fall zu sein, ansonsten hätte der Kollege wissen müssen, wann er Pause hat.
Erstellt am 15.01.2009 um 15:07 Uhr von Politaba12
@all
Die Chefin widerum sagt, er wüßte, wann seine Pause ist. Nun steht Aussage gegen Aussage.
Erstellt am 15.01.2009 um 15:31 Uhr von peanuts
Wenn die Pausen offiziell geregelt sind und es sich hier um einen Einzelfall handelt, scheint wohl eher dieser Kollege gepennt zu haben. Der Deal wäre somit in meinen Augen o.k..
Erstellt am 15.01.2009 um 15:34 Uhr von Uschi66
@Politaba12
Es ist hier ganz einfach
1. Hängt das ArbZG aus bzw. ist es für die AN zur Einsicht bereitgestellt?
2. Werden AN daruf hingewiesen, wo das ArbZG eingesehen werden kann?
3. Kann die Chefin belegen, dass der AN in das ArbZG eingewiesen wurde bzw. auf die Höchstarbeitszeiten und Pausen?
Fazit: Die Chefin muss belegen!
Werden Pkt. 1 und/oder 2 nicht eingehalten, sollte der BR den AG hier auf seine Pflichten hinwiesen/ abmahnen.
Erstellt am 16.01.2009 um 14:41 Uhr von DonJohnson
@all
Sorry, bin blond - ich raffe das hier gar nciht. Also Beispiel: 35 Stundenwoche. Arbeitszeit von 7 bis 14:30 Uhr täglich. Enthalten ist eine Pause von 30 Minuten. Diese 30 Minuten werden doch gar nciht bezahlt... Wieso dann also abziehen? Wenn die Arbeitszeit per BV geregelt ist (z.B. Gleitzeit), dann wird doch die Pause automatisch abgezogen vom AG. Wieso bezahlt der AG denn dann auch noch die Pausenzeit? Und wenn (das ArbZG mal außen vor) hat er das doch dann wissentlich gemacht...
Ich verstehe es wirklich nicht - bitte erklärt mir das mal...