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Mitbestimmung Gehaltserhöhung

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MC
Nov 2016 bearbeitet

Buenas dias an alle,

folgende Frage beschäftigt mich grad. Ein Mitarbeiter hatte bisher eine tarifliche Vergütung. Nun hat er mit dem AG eine Vergütung ausgehandelt und ist aus dem Tariflohn ausgestiegen. Jetztiger Lohn wird als Haustarif bezeichnet. Meine Frage wäre jetzt, ob der BR hier ein Mitbestimmungsrecht hat oder Angehört werden müsse? BR wurde von diesem Fall nicht einmal informiert.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

MC

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Community-Antworten (3)

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pit47

15.01.2009 um 09:43 Uhr

Hallo MC, auch ein Haustarif muss mit der Gewerkschaft vereinbart werden. Hier handelt es sich um einen "Außertariflichen Angestellten". Die Ein- und Umgruppierung von AT-Angestellten unterliegt der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 99 Rn 66.

M
MC

15.01.2009 um 09:58 Uhr

Hallo Pit47,

danke dir für die Antwort. Was den Haustarif angeht, glaube ich kaum das unser AG hier Absprachen mit der Gewerkschaft hat. In der Lohnliste taucht dieser Ausdruck jedoch öfter auf. Was die Höhe der Vergütung von AT-Angestellten angeht, inwieweit hat der BR hier eine Mitsprache?

MC

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pit47

15.01.2009 um 10:33 Uhr

Hallo MC, wenn der AG ein Entgeltschema festlegen will, besteht ein Mitbestimmungsrecht. Bei der Höhe des einzelnen AT-Angest. besteht keine Mitbestimmung. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 99 Rn 138.

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