Erstellt am 15.01.2009 um 08:43 Uhr von pit47
Hallo MC,
auch ein Haustarif muss mit der Gewerkschaft vereinbart werden.
Hier handelt es sich um einen "Außertariflichen Angestellten".
Die Ein- und Umgruppierung von AT-Angestellten unterliegt der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG.
Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 99 Rn 66.
Erstellt am 15.01.2009 um 08:58 Uhr von MC
Hallo Pit47,
danke dir für die Antwort. Was den Haustarif angeht, glaube ich kaum das unser AG hier Absprachen mit der Gewerkschaft hat. In der Lohnliste taucht dieser Ausdruck jedoch öfter auf.
Was die Höhe der Vergütung von AT-Angestellten angeht, inwieweit hat der BR hier eine Mitsprache?
MC
Erstellt am 15.01.2009 um 09:33 Uhr von pit47
Hallo MC,
wenn der AG ein Entgeltschema festlegen will, besteht ein Mitbestimmungsrecht.
Bei der Höhe des einzelnen AT-Angest. besteht keine Mitbestimmung.
Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 99 Rn 138.